Speziell wenn es um den Verdacht geht, dass Händler über Amazon gefälschte Produkte verkaufen, greift Amazon gern einmal hart durch. Seller-Konten werden gesperrt und die dort gesammelten Umsätze der Händler eingefroren. Entsprechend ist dann erst einmal Schluss mit den Verkäufen und der Zugriff auf das Geld ist auch dahin. Zumindest Letzteres könnte bald aber der Vergangenheit angehören, wie sich aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts München ablesen lässt.
Account sperren: ja – Geld einbehalten: nein
Dem schon im August gesprochenen, aber erst jetzt veröffentlichten Urteil der Münchner Richter zufolge darf Amazon zwar den Account eines Händlers sperren, um etwa den Verkauf illegaler Waren über seine Plattform zu stoppen. Insbesondere, wenn – wie im vorliegenden Fall – ein externer Hinweis erfolgt, wie Internet-World schreibt. Aber: Einen Anlass dafür, dass Amazon zugleich die aufgelaufenen Kundengelder zurückhält, sah das Gericht laut dem Rechtsanwalt des klagenden Händlers aus Aachen, Marcel van Maele, nicht.
Der betroffene Händler soll über seinen Account auf Amazons Handelsplattform illegale Softwarekopien verkauft haben. Amazon lag offenbar ein entsprechender Hinweis von Microsoft vor. Wegen des Vorwurfs, gefälschte Produkte verkauft zu haben, soll der Account des Händlers schon 2017 und 2018 vorübergehend gesperrt worden sein. 2019 machte Amazon das Konto dann endgültig dicht – und behielt Verkaufserlöse in der Höhe von knapp 22.000 Euro zurück. Das war letztlich der Anlass für die Klage.
Amazon muss Händler Verkaufserlöse auszahlen
Das Gericht verurteilte Amazon jetzt, dieses Geld auszuzahlen. Noch ist aber nicht klar, ob die Entscheidung Bestand haben wird, wie Internet-World berichtet. Sollte das so sein, drohen Amazon weitere Klagen. Schließlich sollen sich die von Amazon „unberechtigt zurückgehaltenen Kundengelder allein in Deutschland auf einen zweistelligen Millionenbetrag“ summieren, wie Rechtsanwalt van Maele meint.
Für deutsche Händler ebenfalls interessant: Das Gericht stellte fest, dass es rechtens sei, Amazon in Deutschland zu verklagen, obwohl Händler einen Vertrag mit der Amazon Payments Europe in Luxemburg schließen. Das liegt daran, dass Amazon laut Internet-World zuletzt auf Druck des Bundeskartellamts in seinen Geschäftsbedingungen festgestellt hat, dass Luxemburg nicht mehr alleiniger Gerichtsstand für Klagen gegen Amazon ist.