Absichtlich getäuscht? Laut US-Aufsichtsbehörde hat Meta erneut gegen Datenschutzauflagen verstoßen

Nachdem Facebook 2019 die Rekordstrafe von fünf Milliarden US-Dollar zahlen musste, hat Meta Platforms wieder Ärger mit der US-Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission). Ein unabhängiger Prüfer ist zu dem Schluss gekommen, dass der Konzern vielfach gegen Datenschutzauflagen verstoßen hat.
Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, fordert die FTC jetzt strengere Auflagen und ein Verbot, Daten von Kindern und Jugendlichen zu monetarisieren. Dies betrifft alle Unternehmen des Konzerns, zu dem neben Facebook auch Whatsapp und Instagram gehören.
Facebook habe wiederholt gegen seine Datenschutzversprechen verstoßen, sagte Samuel Levine, Direktor des Verbraucherschutzbüros der FTC. „Die Leichtsinnigkeit des Unternehmens hat junge Nutzer in Gefahr gebracht, und Facebook muss sich für seine Fehler verantworten.“
Laut FTC hat Meta Kund:innen absichtlich getäuscht. So sollten Eltern die volle Kontrolle darüber haben, mit wem Kinder in der Messenger-App Messenger Kids kommunizieren.
Von Juni 2018 bis Juli 2019 konnten Kinder aber selbst User:innen zu Gruppenchats einladen, die zuvor nicht von den Eltern genehmigt worden waren. Ein ähnliches Problem gab es wiederholt bei Videochats.
2018 hatte Meta außerdem versprochen, nicht-öffentliche Daten von Nutzer:innen nicht mehr an Dritte weiterzugeben, sofern die User:innen die Apps mindestens 90 Tage nicht mehr verwendet hätten. Manche App-Betreiber konnten trotzdem weiter auf die aktuellen Daten zugreifen.
Ganz konkret will die FTC 17 Auflagen verschärfen oder neu erlassen. Neben dem Verbot, Daten von Minderjährigen für kommerzielle Zwecke zu nutzen, soll der Konzern Daten von Kindern und Jugendlichen spätestens ein halbes Jahr nach deren Volljährigkeit löschen.
Wer will, dass die Daten darüber hinaus gespeichert werden, muss dem ausdrücklich zustimmen. Und wer noch keine 18 Jahre alt ist, kann seine Daten auf Wunsch schon vorher löschen lassen.
Sollte Meta einen neuen Dienst einführen oder einen bestehenden verändern wollen, will die FTC auch hier eine Hürde einbauen. Bevor dies geschieht, soll zuerst ein:e unabhängige:r Prüfer:in bestätigen, dass alle Vorschriften eingehalten wurden.
30 Tage bleiben Meta, um die FTC vielleicht doch noch dazu zu bewegen, den Bescheid entweder gar nicht oder zumindest in abgeschwächter Form zu erlassen. Und das könnte durchaus passieren.
Laut Heise hat mit Alvaro Bedoya hat einer der drei Commissioner, aus denen die Behörde derzeit besteht, selbst juristische Bedenken angemerkt. Zwar ist die bereits zweite Wiedereröffnung des Verfahrens zulässig, das 2011 mit strengen Datenschutzauflagen für Facebook begonnen hat und nach dem Cambridge-Analytica-Skandal mit der Rekordstrafe von fünf Milliarden Dollar erneut aufgenommen und wieder eingestellt wurde.
Für die neuen Auflagen müsste die FTC allerdings belegen, dass der Ursprungsbescheid sowie die neu festgestellten Verstöße und die neuen Auflagen zusammenhängen. Das Problem: Da die Verstöße alle Nutzer:innen betreffen und nicht nur speziell Kinder und Jugendliche ist unklar, ob es zulässig ist, bei einer Wiederaufnahme spezielle Beschränkungen zum Schutz von Minderjährigen zu beschließen.
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