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Whatsapp: Millionenstrafe wegen Datenschutzverstoß verhängt

In Europa wird abermals gegen Meta vorgegangen. Aufgrund von Datenschutzverstößen wurde gegen die Meta-Tochter Whatsapp eine Strafe in Höhe von 5,5 Millionen Euro verhängt.

Von Christian Bernhard
1 Min.
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Whatsapp wurde in Europa zur Zahlung einer Millionenstrafe verurteilt. (Bild: BongkarnGraphic / Shutterstock)

Ausgesprochen wurde die Geldstrafe von der irischen Regulierungsbehörde DPC, da sie innerhalb der EU für Whatsapp verantwortlich ist. Meta, der Mutterkonzern von Whatsapp, hat in Irland seine Europa-Zentrale.

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Die Millionenstrafe wurde verhängt, da Whatsapp in den Augen der Regulierungsbehörde seine Benutzer:innen gezwungen hat, die Verwendung personenbezogener Daten zur Bereitstellung von „Serviceverbesserungen und Sicherheit“ zuzulassen.

DPC sprach bereits andere Strafen gegen Meta aus

Die DPC hat bereits Anfang Januar ihre Entschlossenheit im Kampf gegen Meta unter Beweis gestellt, als sie den US-Konzern mit Geldstrafen in Höhe von 390 Millionen US-Dollar belegt hat, weil Facebook- und Instagram-Nutzer:innen gezwungen worden waren, personalisierten Anzeigen auf der Grundlage ihrer Online-Aktivitäten zuzustimmen.

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Alle Entscheidungen basieren auf den strengen Datenschutzbestimmungen, die die EU im Mai 2018 verabschiedet hat.

Whatsapp will Berufung einlegen

Whatsapp wurde nun auch angewiesen, seine Datenverarbeitungsvorgänge innerhalb von sechs Monaten mit den EU-Datenschutzvorschriften in Einklang zu bringen.

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Die Meta-Tochter hat derweil erklärt, sie ist mit der Entscheidung nicht einverstanden und plant, Berufung einzulegen. „Wir sind fest davon überzeugt, dass die Funktionsweise des Dienstes sowohl technisch als auch rechtlich konform ist“, hieß es in einer Erklärung, aus der mehrere Medien, darunter auch die Washington Post, zitierten.

DPC kritisiert EU-Kommission

In der DPC-Begründung schimmerten auch die Differenzen mit der EU-Kommission durch. Dort war zu lesen, dass die irische Behörde das Gefühl habe, von EU-Datenschutzregulierungsbehörden „angewiesen“ worden zu sein, eine neue Untersuchung aller Whatsapp-Datenverarbeitungsvorgänge durchzuführen.

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Was sie von diesem Versuch hält, machte die DPC unmissverständlich klar: Es stehe dem Gremium nicht zu, „eine Behörde anzuweisen und anzuleiten, eine unbefristete und spekulative Untersuchung durchzuführen“.

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