Wer als Mann berufstätig ist und durch die Geburt eines Kindes zum Vater wird, hat Anspruch darauf, nach der Geburt zu Hause bleiben zu können. Das entschied die Europäische Union. Insgesamt zehn Tage muss es Vätern möglich gemacht werden, in den Vaterschaftsurlaub zu gehen.
Dazu hat jeder Elternteil, egal ob Mann oder Frau, einen Anspruch darauf, mindestens vier Monate in den Elternurlaub zu gehen, wovon zwei Monate bezahlt werden müssen. Diese neue Richtlinie ist am Dienstag in Kraft getreten.
Doch nicht nur Väter sollen profitieren. Eingeführt wurde die neue Regelung auch, um es Frauen zu ermöglichen, schnell auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, nachdem sie ein Kind bekommen haben. Als Vorbild galten hier die nordischen Länder Island, Schweden und Norwegen, wo sich bereits seit längerem für bessere Chancen von Müttern auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt wird.
Deutschland bereits mit guten Möglichkeiten
In Deutschland wird die Richtlinie jedoch zunächst nicht umgesetzt. Wie das Familienministerium der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, wurde mit der EU eine Ausnahme ausgehandelt. Der Grund dafür sind Regelungen in der Bundesrepublik, die bereits das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie umfassend behandeln und über die EU-Richtlinien hinausgehen. In Deutschland ist es bereits jetzt möglich, eine Elternzeit von bis zu drei Jahren nehmen.
„Insbesondere durch das umfassende System aus Elterngeld und Elternzeit werden Eltern in Deutschland schon jetzt besser gestellt, als dies durch die Vereinbarkeitsrichtlinie verpflichtend wird“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der dpa.
Dennoch fordern Verbände nach wie vor auch den zehntägigen Vaterschaftsurlaub der EU in Deutschland. Die aktuelle Regierung bekannte sich bereits zu der Thematik und will laut der Ministeriumssprecherin noch in diesem Jahr ein eigenes Gesetz dazu auf den Weg bringen.