Whatsapp wird „sehr große Plattform“: Das ändert sich für Nutzer

Auf Whatsapp kommen in der EU wohl strengere Regulierungen zu. (Foto: Tada Images / Shutterstock)
In einer Mitteilung vom 14. Februar gab Whatsapp an, in den letzten sechs Monaten des Jahres 2024 durchschnittlich „ungefähr 46,8 Millionen“ aktive Nutzer:innen pro Monat in sogenannten Channels gehabt zu haben. Das sind offene Whatsapp-Kanäle, über die Unternehmen, bekannte Personen oder Vereine Nachrichten verschicken können.
Die aktuelle Zahl ist deshalb relevant, da Whatsapps offene Kanäle damit jetzt gemäß dem Digital Services Act (DSA) der EU als „Very Large Online Platform“ (VLOP) eingestuft werden. Der DSA weist jedem Online-Dienst mit mehr als 45 Millionen Nutzer:innen den VLOP-Status zu, erklärte EU-Kommissar Thomas Regnier gegenüber Bloomberg. Facebook und Instagram gelten in der EU bereits als VLOPs.
Whatsapp-Nutzer:innen hätten Anspruch auf bessere Kontrolle ihrer Daten
Was bedeutet das für Whatsapp und seine Nutzer:innen? Unternehmen, die als VLOPs eingestuft werden, müssen ihren Nutzer:innen Möglichkeiten bieten, illegale Waren, Dienstleistungen oder Inhalte zu melden und eine Strategie zur Risikominimierung vorlegen und umsetzen. Bei Verstößen gegen die DSA-Regeln drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 6 Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes.
Das DSA legt außerdem strenge Richtlinien fest, welche Informationen Unternehmen für gezielte Werbung verwenden dürfen, und sieht strengere Beschränkungen für Werbung vor, die sich an Kinder richtet. Europäer:innen, die VLOPs verwenden, haben Anspruch auf mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten und müssen die Möglichkeit haben, sich von Empfehlungssystemen oder einer Profilerstellung abmelden zu können, berichtet The Verge.
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Die Einstufung muss noch offiziell festgestellt werden
Whatsapp scheint auf die Neueinstufung der EU bereits reagiert zu haben. In einer Aktualisierung seiner Datenschutzrichtlinie vom 16. Februar fügte Whatsapp neue Informationen über seine Datenverarbeitung „im Einklang mit unseren regulatorischen Verpflichtungen gemäß dem DSA“ hinzu.
Die tatsächliche Einstufung als VLOP muss allerdings noch von der EU-Kommission entschieden und offiziell festgestellt werden.