Wieder Sicherheitsmängel bei Tesla: Untersuchungen wegen funktionsloser Lenkräder

Neuer Ärger bahnt sich an. Manche Teslas lassen sich nicht lenken. (Foto: Grzegorz Czapski/Shutterstock)
Wie die US-Verkehrsbehörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) in einer Veröffentlichung (PDF) von Ende Juli mitteilt, liegen ihr Informationen zu insgesamt zwölf Fällen von Lenkungsverlusten bei den aktuellen Modellen 3 und Y des US-Elektroautobauers Tesla vor. Dabei soll in fünf Fällen die Lenkung komplett, in sieben Fällen nur die Servo-Unterstützung ausgefallen sein. In einem Fall war es dabei sogar zu einem Unfall gekommen. Nun soll geklärt werden, woran das liegt.
Zwar klingt die Zahl von zwölf Fällen zunächst gering. Sollte sich indes im Rahmen der Voruntersuchung herausstellen, dass die Problematik auf einem grundsätzlichen technischen Fehler beruht, könnte die Behörde dennoch den Rückruf aller Fahrzeuge des Produktionszeitraums verfügen. Sollte es dazu kommen, müsste Tesla rund 280.000 Autos in die Werkstätten rufen.
Ebenso denkbar ist natürlich stets, dass es sich um einen Software-Fehler handelt. Diese Fehler behebt Tesla typischerweise per OTA-Update, also über per Funk direkt ins Fahrzeug eingespielte Aktualisierungen.
Die nun geschilderten Probleme rufen Erinnerungen an ähnliche Ausfälle bei etwas über 300 Exemplaren der Modelle S und X im vergangenen Jahr wach. Auch bei ihnen war die Servolenkung ausgefallen oder hatte nur eingeschränkt funktioniert. Das Problem hatte Tesla im vergangenen Oktober per Software-Update behoben.
Ebenso hatte Tesla im vergangenen Jahr in den USA über 320.000 Fahrzeuge des Model Y per OTA-Update aktualisieren müssen. Bei ihnen hatte es potenziell Probleme mit den Airbags und den Rücklichtern gegeben. Auch in China musste Tesla nachbessern. Die dortige Verkehrsbehörde hatte den Rückruf von 1,1 Millionen E-Autos verfügt, weil es Probleme mit den Rekuperationsmodi gab, also der Bremsenergierückgewinnung.
Ob es im aktuell berichteten Fall tatsächlich zu einem freiwilligen oder verfügten Rückruf kommen wird, muss die jetzt eingeleitete Voruntersuchung klären.
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