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Urheberrecht

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Das Urheberrecht beschreibt das Recht eines Autors an seinem geistigen Eigentum. Das ist in vielen nationalen Urheberrechtsgesetzen als Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst definiert. Durch die Möglichkeit der unkomplizierten und internationalen Verbreitung von Daten hat das Internet die Gesetzgeber in der ganzen Welt vor neue Herausforderungen gestellt. Mittlerweile kooperieren Staaten immer enger, um Verstöße gegen das Urheberrecht strafrechtlich zu verfolgen.

Urheberrecht: Fremde Bilder und Texte sind geschützt

Im Rahmen von Vorträgen, Blogs und Websites posten User oft fremde Inhalte wie Fotos und Videos. Wer den Namen des Urhebers nicht angibt, verletzt das Urheberrecht. Ein Verstoß gegen das Gesetz berechtigt den Geschädigten, Schadensersatz zu fordern. Erlaubt ist das Nutzen von fremden Werken nur, wenn sie explizit als Freeware oder als frei von Urheberrechten bezeichnet werden. Auch wer keine kommerziellen Zwecke verfolgt, darf eigene Fotos nicht ohne Weiteres verwenden. Bei zitierten Texten sollten Blogger darauf achten, die Quelle anzugeben. Für E-Books hat sich als Schutzverfahren das E-Book-Watermark etabliert. Kostenlose Exemplare werden demnach markiert und sind zurückverfolgbar. Gibt ein Testleser das E-Book illegal weiter, lässt sich die Raubkopie identifizieren.

Urheberrecht bei Tauschbörsen

Der Begriff „Filesharing“ bezeichnet den Tausch von Dateien zwischen Usern innerhalb von Peer-to-Peer-Netzwerken, die oft mit dem Bittorrent-Protokoll arbeiten. Musikstücke, Videos, Bilder und Softwareprogramme werden vom Besitzer anderen Usern zur Verfügung gestellt, die sie kostenlos auf ihr Gerät herunterladen. Das Vorgehen verstößt gegen das Urheberrecht. Als bahnbrechend erwies sich in diesem Feld das Urteil gegen den P2P-Dienst Napster, der 2001 wegen illegalen Tausches von Musik eingestellt wurde. Über die IP-Adresse können Rechtsanwälte den Anschlussinhaber bestimmen und abmahnen. Sind illegale Downloads nachgewiesen, drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen. Im Falle einer Wohngemeinschaft haftet der Anschlussinhaber, falls der Schuldige sich nicht bestimmen lässt. Betreiber von öffentlichem WLAN wie Internetcafés sind inzwischen nicht mehr strafrechtlich verfolgbar, müssen aber bei Verstößen gegen das Urheberrecht unter Umständen den Zugang zu P2P-Netzwerken blockieren.

Auf dieser Seite findet ihr alle aktuellen News und hilfreiche Ratgeber zum Thema Urheberrecht.

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