Im Januar 2022 hatte das Landgericht München die Einbindung von Google Fonts, einer Bibliothek von mehr als 1.400 Schriftarten, als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung gewertet.
Google Fonts: Webseiten übertragen Daten in die USA
Grund: Durch den Einsatz werden die dynamischen IP-Adressen der Website-Besucher:innen an die Google-Server in den USA übermittelt – ohne dass die Nutzer:innen eingewilligt hätten. Das Gericht gestand dem Kläger Schadenersatz zu, wegen einer immateriellen Verletzung von dessen Person.
Mit dieser Entscheidung hatten die Richter:innen – unbeabsichtigt – eine Abmahnwelle losgetreten, wie der Tagesspiegel berichtet. Denn der Berliner Anwalt Kilian Lenard soll gemeinsam mit seinem Mandanten Martin Ismail mit eigens programmierter Software Webseiten mit eingebundenen Google Fonts gesucht und besucht haben.
170 Euro: Abmahnung mit Zahlungsaufforderung
Die Webseiten wurden dann automatisiert besucht und die Besuche protokolliert. Anschließend wurden mit Verweis auf das Urteil des Münchener Landgerichts Abmahnungen in großem Umfang verschickt. Gegen 170 Euro Schadenersatz wollten sie auf eine Klage verzichten, hieß es in dem Schreiben.
Weil aber keine Person die Websites besucht habe, handele es sich nicht um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, so die Einschätzung der Justiz, die gegen den Berliner Abmahnanwalt Lenard ermittelt. Der bewusste Besuch bedeute zudem eine faktische Zustimmung zur Datenübermittlung. Also gebe es auch keinen Datenschutzverstoß.
Betrug und Erpressung: Razzia bei Abmahnanwalt
Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt die Kanzlei des Anwalts in der Hauptstadt sowie drei weitere Objekte durchsucht. Der Vorwurf der Justiz: gewerbsmäßiger Betrug und Erpressung in 2.418 Fällen, davon in rund 400 Fällen wegen versuchter Taten.
Insgesamt sollen Lenard und Ismail 346.000 Euro von Webseitenbetreiber:innen kassiert haben. 420 der abgemahnten Personen hatten jedoch statt zu zahlen Strafanzeige gestellt. Bei der Razzia seien laut Tagesspiegel neben dem ergaunerten Geld Beweismittel wie Unterlagen und Datenträger sichergestellt worden.
Abmahnwelle: Betroffene sollen nicht zahlen
Das Vorgehen Lenards wird von Expert:innen als rechtsmissbräuchliches Vorgehen bezeichnet. Gegen die Abmahnwelle gehen mittlerweile auch Verbraucherschutzorganisationen, Wirtschaftsverbände und Anwält:innen vor.
Wichtig für Betroffene: Die 170 Euro auf keinen Fall zahlen!
„Grund: Durch den Einsatz werden die dynamischen IP-Adressen der Website-Besucher:innen an die Google-Server in den USA übermittelt – ohne dass die Nutzer:innen eingewilligt hätten.“
Ist das nicht bei JEDEM Besuch einer Webseite so, dass die IP-Adresse technisch übermittelt werden muss in der Zwischenkommunikation der Geräte? Ich dachte, dass lediglich die Protokollierung problematisch sei, welche laut Google FAQ aber nicht stattfindet bei den Google Fonts.
Eine konkrete technische Darstellung des Sachverhalts wäre wünschenswert.
Es gibt mehrere Serverlogdateien, die nicht vom Webseitenbetreiber in irgend einer Form beeinflusst werden können, sondern vom Hoster initiert werden und dadurch erst ein ordnungsgemäßer Besuch der Webseite möglich ist. Eigentlich müsste das inzwischen auch jeder noch so unbedarfte Besucher einer Webseite wissen, bzw. gehört das zum Allgemeinwissen.
Normaler Weise sollte man das auch in den Datenschutzerklärungen so mitteilen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Das gilt auch für die s. g. Google-Fonts.
Alles was darüber hinaus per Cookies an Daten eingesammelt wird, bedarf einer Konsent-Regelung und muss so auch kommuniziert werden.
Als privater Webseitenbetreiber hat man durch die DSGVO-Konformität sowieso schon sehr viel zu tun. Die Google Fonts kann man natürlich auch auf seinen Server lokal hinterlegen, dann erfolgt keine Verbindung zum Google Server, allerdings muss man auf Plugins achten, die zum Teil automatisch Google Fonts nutzen.
Schönen Gruß an dieser Stelle an den Abmahnanwalt Lenard. Kann man nur hoffen, dass er dafür ordentlich zur Rechenschafft gezogen wird. Natürlich auch Entzug der Zulassung.