Schon zum siebten Mal wurden für die Abmahnstudie des Händlerbundes über 500 Onlinehändler:innen aller Branchen zu ihren Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr befragt. Die Studie zeigt erneut, wie verbreitet Abmahnungen sind und welche Folgen sie haben. Demnach haben immerhin 14 Prozent der befragten Händler:innen im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben eine oder mehrere Abmahnungen erhalten. Immerhin: 2019 waren es mit 28 Prozent doppelt so viele, im Jahr 2020 noch jeder Fünfte. Über vier von fünf Händlern (82 Prozent) haben eine Abmahnung erhalten, jeder und jede Zehnte immerhin zwei Abmahnungen. Ein Grund zur Entwarnung ist das nicht – denn über 55 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass das Risiko, eine Abmahnung zu kassieren, immer noch so hoch ist wie in den Vorjahren.
Die Gründe, warum Abmahnungen ausgesprochen werden, sind vielfältig: In 44 Prozent der Fälle ging es ums Wettbewerbsrecht, bei 36 Prozent der Abmahnungen um das leidige Thema des Verpackungsgesetzes, das kurz vor dem entsprechenden Betrachtungszeitraum reformiert wurde. Immerhin mehr als jeder vierte Fall (27 Prozent) dreht sich ums Markenrecht beziehungsweise genau jeder vierte Fall (25 Prozent) hat mit vermeintlichen oder tatsächlichen Verletzungen des Urheberrechts zu tun. 79 Prozent der befragten Händler:innen glauben, dass sich der Wettbewerbsdruck im Onlinehandel verstärkt habe und somit mit härteren Bandagen gekämpft wird.
Auf jede dritte Abmahnung wurde gar nicht reagiert
Natürlich haben die Abmahnungen auch Konsequenzen: In 17 Prozent der Fälle wurde eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, wobei Expert:innen aber meist raten, dies nicht unbedingt in der von der abmahnenden Seite gewünschten Form und in eben diesem Wortlaut zu tun. Oftmals gehen die Abmahnungen nämlich zu weit. In 18 Prozent wurde die geforderte Summe für die Abmahnung gezahlt, in 17 Prozent kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich, in (bislang) 13 Prozent der Fälle zu einem Gerichtsverfahren. Bemerkenswert auch: In mehr als einem Drittel der Fälle (35 Prozent) haben die Abgemahnten nicht reagiert – entweder bewusst oder mangels rechtlicher Unterstützung.
Doch gar nicht zu reagieren kann oftmals mehr schaden und teurer werden als das Hinzuziehen eines Anwalts. Der Händlerbund warnt dringend davor, Abmahnungen vorschnell zu unterzeichnen oder zu ignorieren. „Bei Nichteinhaltung drohen noch höhere Strafen. Händler:innen sollten sich bei einer Abmahnung in jedem Fall von spezialisierten Juristen beraten lassen“, erklärt die Händlervereinigung.
Abmahnungen können teuer werden
Die Kosten der Abmahnungen lagen in 29 Prozent der betrachteten Fälle unterhalb von 500 Euro, in weiteren 23 Prozent der Fälle zwischen 500 und 1.000 Euro. Immerhin 27 Prozent der Abmahnungen schlugen mit bis zu 2.000 Euro zu Buche, acht Prozent lagen zwischen 2.000 und 3.000 Euro, 13 Prozent darüber. Vergleicht man das mit den Vorjahren, dann hat die Zahl der Abmahnungen mit dreistelligen Kosten etwas abgenommen – ein Grund zur Entwarnung ist all das aber noch nicht. Denn eine mögliche Erklärung, dass trotz wachsendem Konkurrenzdruck weniger Händler abgemahnt wurden, ist der Anstieg der mittlerweile durch den Händlerbund abgesicherten Unternehmer.
Doch nicht nur der Händlerbund bietet entsprechenden Schutz für seine Mitglieder an, auch zahlreiche weitere Vereinigungen, Verbände oder Unternehmen wie Trusted Shops können hier weiterhelfen. Eine Zusammenstellung der Rechts-Services für Onlinehändler:innen haben wir hier für dich vorbereitet. Die Mitgliedschaft kann sich gerade für Händler:innen mit kritischeren Geschäftsfeldern schnell bezahlt machen, zumal die entsprechenden Services auch noch weitere Unterstützung bieten.