Abmahnwelle auf Facebook: So schützt ihr euch vor Fehlern beim Impressum
In den Abmahnungen macht die Kanzlei einen Verstoß gegen die Impressumspflicht auf Facebook-Fanseiten geltend. Sogar in vielen Fällen „zu Recht“ – zumindest wenn man den bisherigen Gerichtsentscheidungen folgt.
Impressumspflicht auch bei Facebook
Es gibt zwei Entscheidungen, die für die Impressumspflicht in Social Media maßgeblich sind:
- LG Aschaffenburg – Bereits Ende letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden, dass Facebook-Fanseiten ein Impressum haben müssen. Leider hat das Gericht auch gesagt, dass es nicht ausreichend ist, wenn das Impressum in der Rubrik „Info“ steht.
- OLG Hamm – Das Gericht entschied 2010, dass ein Impressum auch in den offiziellen mobilen Apps der Plattformen zu sehen sein muss.
Damit stehen die Betreiber von Fanseiten vor einem Dilemma, da Facebook nur die Rubrik „Info“ für Anbieterinformationen anbietet. Die sicherste Lösung ist es daher, das Impressum in der Info-Box der Fanseite zu platzieren. Diese ist im Browser sofort sichtbar und zumindest auch in der iPhone-App. Man kann darin direkt zum Impressum auf der eigenen Website verlinken. Wie es aussieht, wenn ihr keine eigene Website zum Verlinken haben, könnt ihr hier nachlesen.
Wenn ihr auf das Impressum auf eurer Website verlinkt, muss der Betreiber der Facebook-Seite jedoch genauso heißen, wie der im Impressum auf der Website. Wenn zum Beispiel die Facebookseite von der „David Mustermann“ betrieben wird, im verlinkten Impressum aber die „Mustermann GmbH“ steht, muss dieses Impressum den Zusatz enthalten: „Dieses Impressum gilt auch für die Facebookseite http://facebook.com/DavidMustermann“.
Vorsicht bei Impressums-Apps
Es gibt eine Vielzahl an so genannten Impressums-Apps. Bei diesen ist jedoch Vorsicht angebracht. Das Problem ist hierbei, dass diese Impressums-Apps auf Mobilgeräten gar nicht sichtbar sind. Das heißt, es ist dort gar kein Impressum zu sehen, was laut OLG Hamm ein Rechtsverstoß ist. Bis dieses Problem behoben ist, muss daher von den Impressums-Apps abgeraten werden. Wer die Impressums-Apps dennoch nutzen möchte, sollte das Impressum zusätzlich in der Rubrik „Info“ platzieren. Zudem müssen die Apps sofort beim Betreten der Facebookseite sichtbar sein.
Droht jedem Seitenbetreiber eine Abmahnung?
Entgegen einem häufigen Irrglauben können Anwälte nicht von sich aus Impressumsfehler abmahnen. Sie müssen von jemanden beauftragt werden, der auch nur seine Wettbewerber abmahnen kann. Vorliegend ist der Auftraggeber ein Marketing- und Softwareunternehmen, so dass von den Abmahnungen andere Marketingagenturen und Softwareentwickler betroffen sind.
Wer dagegen eine Fanseite für einen Star oder seinen Verein o.ä. betreibt, muss im vorliegendem Fall kaum mit einer Abmahnung rechnen.
Reaktion auf die Abmahnung
Wer schon eine Abmahnung der Kanzlei HWK erhalten hat, sollte sie auf keinen Fall zur Seite legen. Sonst droht ein teures Gerichtsverfahren. Die darin geltend gemachten Unterlassungsansprüche können durchaus begründet sein. Viele Facebook-Seiten hatten schlicht kein Impressum (alleine die Angabe der Adresse reicht für ein vollständiges Impressum nicht aus). Wer ein Impressum zumindest in der Rubrik „Info“ stehen hatte und risikobereit ist, kann gegen die Abmahnung und die Ansicht des LG Aschaffenburg vor Gericht vorgehen.
Ferner sollte geprüft werden, ob die beiliegende Unterlassungserklärung modifiziert werden kann. Denn die abgegebene Verpflichtung zur Vertragsstrafe bei erneuten Verstößen gilt dann ohne zeitliche Grenzen, also quasi „für die Ewigkeit“. Ein Rechtsanwalt kann dies individuell prüfen, modifizieren und gegebenenfalls die Vertragsstrafe senken.
Abmahnungsmissbrauch?
Aufgrund der Anzahl der abgemahnten Seiten hört man immer das Argument, es handelt sich um einen Abmahnungsmißbrauch. Leider kommt dieser nicht so häufig vor, wie man es landläufig annimmt. Alleine eine Vielzahl von Abmahnungen spricht noch nicht dafür. Es müssen noch andere Faktoren vorliegen, wie beispielsweise die Höhe der Abmahnungsgebühr im Vergleich zu den Gewinnen des abmahnenden Unternehmens. Oft kann dies nur im Rahmen einer Klage geklärt werden. Daher werden vorwiegend auch kleinere Unternehmen abgemahnt, die ein teures Gerichtsverfahren nicht riskieren möchten.
Andere Netzwerke
Von den Abmahnungen sind derzeit nur Facebook-Seiten betroffen. Aber die Impressumspflicht gilt genauso für Twitter, YouTube oder Google+. Wie ihr diese erfüllt, könnt ihr im Blog von Thomas Schwenke im Beitrag „Nach Abmahnungen bei Facebook – Impressumspflicht bei Google+, Twitter und YouTube erfüllen“ nachlesen.
Fazit
Bei der Popularität war es nur eine Frage der Zeit bis Facebook, wie Websites, Shops oder Blogs zuvor, in das Visier der Abmahner geraten. Den Seitenbetreibern sollte es bewusst sein, dass eine Social Media Präsenz rechtlich wie eine Website behandelt wird und sie daher auch der Impressumspflicht unterliegt. Wer jedoch schon eine Abmahnung erhalten hat, sollte damit auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, um noch teurere Konsequenzen zu vermeiden.
Über den Autor
Rechtsanwalt Thomas Schwenke Dipl.FinWirt(FH), LL.M. (Auckland) ist Experte für Social Media Recht und auf Facebook, Twitter und G+ zu finden. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie Ihn unter rechtsanwalt-schwenke.de erreichen. Oder sein aktuelles Buch „Social Media Marketing und Recht“ bestellen und so viele Rechtsfehler vermeiden.
Leider zeigt (bei mir) die mobile facebook iPhone App keinerlei Details zum Impressum an da es keine Info-Box gibt. Mir ist hier unklar, wie ich ein Impressum anzeigen lassen SOLL, wenn die App dies gar nicht ermöglicht. Wie es auf anderen Plattformen aussieht kann ich gar nicht nachvollziehen, da ich nicht über die entsprechenden Geräte verfüge. Außerdem könnten meine Informationen noch auf vielen anderen Wegen im Web oder anderen Plattformen veröffentlich werden, von denen ich gar keine Ahnung habe – ich demzufolge auch nicht gewährleisten kann, dass alle rechtlich geforderten Informationen angezeigt werden.
Was soll das also – eine Vorschrift zu erlassen, die nicht einzuhalten ist?
Wie ist das bei anderen Plattformen – Qype, Xing, ….. ??
Wie weit soll das noch gehen – Impressumpflicht in Suchergebnissen?
@Sebastian: Anscheinend gibt es dann wohl Darstellungsunterschiede auf dem iPhone. Bei mir ist es da. Und wenigstens sollte das Impressum im Info-Bereich vorhanden sein.
@Markus: eher nein, s.o. im Text –> Droht jedem Seitenbetreiber eine Abmahnung?
Ich bin selbst auch Betroffener und hab dazu einen Blogbeitrag veröffentlicht.
http://www.neofelis.de/blog/abmahnung-durch-binary-services-gmbh
@Markus Eine Impressumspflicht besteht soweit ich weiß, sobald deine Webseite „öffentlich“ ist – also eigentlich immer. Sogar private Familienwebseiten müssen ein Impressum haben, sobald sie öffentlich zugänglich sind; dabei spielt der Zweck der Seite oder die Tätigkeit des Betreibers nur eine Rolle für den Umfang und Zusatzangaben.
Auf Google+ ist gerade zu diesem Thema eine Diskussion zu Gange und ich bin der Ansicht, dass hier viel Verwirrung im Umlauf ist.
Wie kann man bei den verschiedenen Ansichten (Mobil, Facebook-App und Stationär) überhaupt eine rechtsicheres Impressum bei einer Lokalen Facebook Seite anbieten?
Nach dem hier genannten Informationen müssten ja alle Lokalen Facebook Seiten ihre Kategorien ändern.
@Nicole: Beachtet man die bisherigen Gerichtsurteile, ist ein rechtssicheres Impressum auf Facebook nicht möglich. Jedoch heißt es nicht, dass man insgesamt auf eins verzichten sollte. Dann ist eine Abmahnungsgefahr viel, viel höher.
…und was ist mit Twitter/Google+/Schlagmichtot? Müssen wir jetzt auf sämtlichen Plattformen ein Impressum einrichten? Deutschland, quo vadis?
@Thomas: Das wollte ich in meinem Blogbeitrag ja auch ausdrücken. Wenn, müsste facebook, twitter, pinterest und Google+ nachrücken und für Deutschland oder auch generell eine solche Möglichkeit technisch anbieten.
Ich wüsste gerne wie sich das in der mobilen Ansicht im Browser verhalten soll. Hier ist weder das Info-Kästchen, noch eine App oder Tab für ein Impressum sichtbar. Im Grunde auch ein Grund für eine Abmahnung.
Wenn ich das alles lese, frage ich mich ehrlich ob ich nicht meinen Wohn und Lebenssitz in ein anderes Land verlege. Es kann nicht sein das wir in Deutschland so hinterm Mond leben und solchen Menschen eine derartige Plattform zum Geld verdienen liefern.
Halten wir also fest: Es gibt kein rechtsicheres Impressum für die Social Media Netzwerke – da hilft es also nur diese Netzwerke zu meiden. Doch im allgemeinen Wettbewerb steht man dann schlechter da. Wie man es macht, ist es verkehrt.
Das die „Firma“ Binary nur dafür gegründet wurde um eben diesen Bereich abmahnen zu lassen, sieht ein Blinder mit dem Krückstock. Nach den fortlaufenden Nummern auf den Abmahnungen sind schon weit über 20.000 Abmahnungen rausgegangen. Wenn auch nur jeder 20 Abgemahnte die „Gebühr“ bezahlt hat, kommt ein nettes Sümmchen dabei rum. Dafür müsste ich 5-7 Jahre für meine Kunden arbeiten. Chapeau!
Das durch die Abmahnungen eingesammelte Geld könnte diese Firma ja mal anteilig dafür einsetzen, um eine abmahnsichere Facebook-App oder andere Impressumslösung zu entwickeln.
Aber wie ich das einschätze, werden die Euros wohl für weitaus „wichtigeres“ benötigt …
Uns hat auch erwischt. Wir hatten aber bei Facebook den Link zur Hauptseite. Ich hoffe, dass diese Leute im Leben leiden werden. Eine Sammelklage wäre schön.
Bei Facebook Seiten der Kategorie „Lokales Unternehmen“, wird im Infobereich gar nicht der Infotext sondern Adresse, Tel.Nr., Öffnungszeiten angezeigt – wie soll man das hier realisieren?? Solche Seiten werden ja wohl nicht von der Impressumspflicht ausgenommen…
Ich konnte die Info nur ändern, in dem mein „Lokales Unternehmen“ nun ein „Unternehmen, Organisation“ ist. Zum Glück habe ich kein Ladengeschäft, anderen wird das aber aufstoßen.
Die sozialen Plattformen müssen hier leider nachbessern … mal wieder wegen deutschem Recht und Leuten die daraus Kapital schlagen wollen (ersteres ist ja OK, letzteres eine Frechheit).
Die Summe von 266 Euro ist auch „schlau“ gewählt, dafür lohnt es nicht (außer mit Rechtsschutz) einen Anwalt zu beauftragen. Nur die Unterlassungserklärung sollte man so wie sie kommt auf keinen Fall unterschreiben, hier sollte tatsächlich ein Rechtsbeistand ran.
Letztendlich würde das bedeuten, dass man keine Fanpage bei Facebook erstellen darf, da durch das fehlende Impressum die Seite rechtlich einen unheilbaren Mangel hat.
Habt Ihr bei t3n einen Kontakt zu Facebook? Das wäre doch mal interessant, wie sich die deutsche Niederlassung dazu äußert…
Frage an die Juristen:
Die Anzeige des Impressums ist auf den mobilen Facebook-Seiten außer über den Info-Link prinzipiell nicht möglich. Kann es dann überhaupt einen Verstoß gegen §3 f. UWG geben, wenn keinem Wettbewerber die korrekte Angabe möglich ist. Damit kann es doch auch keinen Wettbewerbsvorteil geben, oder?
Wenn man das so sehen könnte, bliebe §5 TMG. Ist das für Fanseiten dann noch relevant, wenn sie nicht gegen Entgelt angeboten werden?
@ Johannes Orzechowski: Das ist in der Tat interessant. Die Abmahnkanzlei nimmt darauf aber keine Rücksicht.
Warum die Kanzlei nicht die FB-eigene Lobbyabteilung „Facebook Deutschland“ abmahnt, ist mir ein Rätsel. Denn die haben kein Impressum angegeben… https://www.facebook.com/FacebookDeutschland
Klasse Beitrag Herr Schwenke!
Im Prinzip ist das ja alles kein Hexenwerk – vom Infobereich, der in der Facebook-App leider nur unzureichend angezeigt wird mal abgesehen… gerade der Teil in dem wir das Impressum zusätzlich (!) zu unserem Reiter anbieten (Per Link auf das Impressum unserer Hauptseite), also der Infobereich, wird nicht ausgelesen… Wie kann das sein? Hat jemand eine Ahnung?
Danke!!!
Ich finde es irgendwie komisch, dass ich auf einer fremden Webseite ein Impressum anzeigen muss. Das Facebook Impressum sollte doch hier reichen. Ich bin ja nicht betreiber der Webseite. Wenn man das weiter spinnt, müsste man ja bei allen Seiten, auf den man irgendwie Inhalt postet ein Impressum anzeigen. So ein Quatsch!
Auf der iPhone-App sieht man die Info-Box. auf meiner iPad-App leider nicht. Wie würdet Ihr hier vorgehen?
@t3n: Ich wollte jetzt mal ein Beispiel sehen wie das aussehen muss und habe herausgefunden, dass auf der mobilen t3n Facebookseite auch noch nicht das Impressum auf einen B(K)lick sichtbar ist. Man muss dazu den Impressumslink in „Unternehmensinfo“ zusätzlich einfügen, gell?