
Ziemlich kantig: Der Cybertruck von Tesla bekommt jetzt eine neue Off-Road-Lichtleiste. (Foto: Iv-olga/Shutterstock)
In den USA könnte Cybertruck-Fahrern Ärger drohen, wenn sie sich dafür entscheiden, die sogenannte Light Bar an ihrem Fahrzeug installieren zu lassen. Das berichtet unter anderem die auf E-Auto-Themen spezialisierte Webseite Jalopnik mit Verweis auf den Youtuber Marques Brownlee.
Das Problem mit der Light Bar: In vielen US-Bundesstaaten darf das Zubehör auf offener Straße nicht genutzt werden. Mancherorts muss die Leiste sogar abgedeckt sein. Diese Seite fasst die Vorschriften der verschiedenen Bundesstaaten zusammen.
So soll Tesla bei der Light Bar tricksen
Tesla soll sich deswegen einen Trick ausgedacht haben, wie Brownlee in seinem Video erklärt. Demnach befestigen Mitarbeiter die mit lichtundurchlässigem Tape abgeklebte Leiste lediglich auf dem Dach. Die nötigen Kabel zum Anschluss bekam Brownlee dazu, genau wie den Hinweis auf eine Werkstatt. Diese solle den Anschluss übernehmen. Brownlee entschied sich für den Einbau letztlich für eine andere Werkstatt.
Dieses Vorgehen hat einen Hintergrund, wie Autoevolution schreibt. Die Webseite berichtete schon im August 2024 darüber, dass im Handbuch des Cybertrucks vermerkt sei, dass Tesla die Lightbar-Elektronik per Gesetz nicht installieren dürfe. In den meisten Staaten ist der Anbau oberhalb des Kühlergrills untersagt. Zumindest theoretisch ist Tesla durch das von Brownlee beschriebene Vorgehen nicht für die vollständige Installation der Leiste verantwortlich. Problem gelöst – zumindest für Tesla.
Deshalb gibt es in den USA oft Trucks mit Extra-Lichtern
Eigentlich sind solche Lichtleisten in den USA bei Trucks nicht unüblich – gerade in den ländlichen Gebieten. Trucks werden dort oft für Fahrten ins Gelände oder Farmland genutzt. Dort existieren keine Straßenlaternen und solche Off-Road-Lichtleisten fungieren als sinnvolle Schutzmaßnahme. Die Nutzung im regulären Straßenverkehr ist aber in vielen Staaten trotzdem verboten und erfordert manchmal das Abkleben der Scheinwerfer.
In Deutschland unterliegen sämtliche Licht-Modifikationen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Eigene Anbauten ohne Genehmigung sind verboten. Wer hierzulande bastelt, muss jede Änderung durch den TÜV prüfen lassen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und der Versicherungsschutz geht verloren.