Activision-Kauf: Britische Wettbewerbshüter genehmigen – unter einer Bedingung

Der Deal zwischen Microsoft und Activision Blizzard nimmt Form an. (Foto: Koshiro K/Shutterstock)
Vor Abschluss der Übernahme müsse allerdings der von Microsoft in Aussicht gestellte Verkauf von Cloud-Gaming-Rechten vollzogen werden. Die britischen Kartellwächter befürchteten vor allem, dass der Kauf von Activision Blizzard den Wettbewerb beim Cloud-Gaming einschränken würde. Dabei laufen die Spiele auf Servern im Internet und werden auf die Geräte der Nutzer nur übertragen. Microsoft ist bereits stark in dem Geschäft und bot als Zugeständnis unter anderem an, einige Cloud-Gaming-Rechte für 15 Jahre an den Spielekonzern Ubisoft abzutreten.
Microsoft und Activision Blizzard hatten den damals rund 69 Milliarden Dollar schweren Deal Anfang 2022 angekündigt. Microsoft will sich mit dem Kauf von Activision Blizzard beliebte Videospiele wie Call of Duty, Overwatch und Candy Crush sichern.
Eine anfängliche Befürchtung von Wettbewerbshütern war, der Konzern würde die Games danach nur noch für seien Xbox-Konsole und den hauseigenen Cloud-Dienst anbieten. Im Zuge der Untersuchungen versprach der Konzern, die Spiele zehn Jahre lang auch für andere Konsolen wie Sonys Playstation oder Nintendos Switch sowie Cloud-Plattformen anderer Anbieter verfügbar zu machen.
Zuletzt hatten Microsoft und Activision Blizzard ihre Frist für den Abschluss der Übernahme bis zum 18. Oktober verlängert. Die Wettbewerbshüter in anderen Ländern hatten dem Deal bereits zugestimmt, nun folgen auch die Briten.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team