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Adobe Creative Cloud: Die neuen Updateregeln verärgern zahlreiche Kunden

Im Zusammenhang mit der Creative Cloud hat Adobe eine neue Regel eingeführt, die bei vielen Kreativen für Ärger sorgt. Doch das Unternehmen führt dafür einen guten Grund an.

3 Min.
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Adobe ändert ein paar Regeln rund um die Creative Cloud. (Bild: Abobe)

Wer als Grafiker, Videokünstler oder Layouter eine Version der Creative Cloud bucht, hat dafür meist gute Gründe – zählt die Creative Cloud wie früher die Creative Suite doch in der Branche zu den absoluten Standardprodukten. Doch jetzt regt sich Protest unter den Nutzern. Schuld daran ist eine neue Politik, die das Unternehmen vergangene Woche anlässlich des Releases einiger neuer Versionen verkündet hat: Demnach sollen die Abonnenten jeweils nur noch mit der aktuellen Version und der Vorversion (gemeint sind die Haupt-Releases, die meist im Jahresrhythmus erscheinen) arbeiten können, respektive dürfen.

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In der Vergangenheit war es problemlos möglich, auch mehrere Versionen parallel und deutlich in die Jahre gekommene Versionen zu verwenden, wenn diese einmal installiert waren. Dafür gibt es auch gute Gründe: Denn zum einen arbeitet man möglicherweise länger als ein Jahr an einem Content-Produkt und will währenddessen nichts an der Version der Software ändern, zum anderen gibt es immer mal wieder die Notwendigkeit, ältere Arbeiten aufzurufen oder Veränderungen (etwa für eine neue Auflage) vorzunehmen. Und da ist die Kompatibilität vor allem dann ein Problem, wenn es um Funktionen oder Tools geht, die es aktuell nicht mehr gibt (Encore oder das Color-Finesse-Plugin bei After Effects sind solche Beispiele).

Nur noch die 2 letzten Releases der Adobe-Produkte als Download

Überraschend hat Adobe jetzt angekündigt, dass man in Zukunft nur noch auf die zwei letzten Major Releases per offiziellem Download aus der CC-Verwaltung heraus zugreifen kann. Warum das so ist, darüber hüllt sich das Unternehmen in Schweigen. Offiziell heißt es: „Diese Änderung ermöglicht es uns, die von den Kunden am häufigsten nachgefragten Funktionen und Funktionen zu entwickeln und eine Spitzenleistung über alle Creative- Cloud-Anwendungen und -Dienste hinweg zu gewährleisten. Wir empfehlen unseren Kunden immer, die neueste Version der Creative Cloud zu verwenden, um Zugriff auf die neuesten Funktionen, optimale Leistung, Sicherheitsupdates und andere Vorteile zu erhalten.“

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Die Hintergründe haben offenbar mit Lizenzbestimmungen und konkret offenbar einer Codec-Lizenz zu tun, wie Pro Video Coalition berichtet. Offensichtlich sichert sich Adobe hier gegen mögliche Forderungen der Unternehmen ab, deren Lizenzen hier betroffen sind. Ob es für den Kunden entsprechende rechtliche Folgen hat, ist unklar. Schließlich haben die Kunden ja erstmal einen Anspruch gegen Adobe – und es dürfte gerade in den USA durchaus möglich sein, Schadenersatz zu verlangen, wenn ein Projekt aufgrund der geänderten Bestimmungen nicht mehr zu verwenden ist. Offiziell heißt es dazu: „Bitte beachten Sie, dass Sie bei der weiteren Nutzung oder Bereitstellung dieser nicht autorisierten Versionen von Creative Cloud möglicherweise Gefahr laufen, dass Sie von potenziellen Ansprüchen wegen Verletzung durch Dritte betroffen sind.“

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Ältere Versionen von Adobe: Was ist zu tun?

Wer die alten Versionen derzeit nutzt, dürfte – zumindest sieht es danach aktuell aus, so lange Adobe nichts an den Autorisierungs-Servern ändert oder diese gänzlich deaktiviert – auch in Zukunft nicht aktiv daran gehindert werden, eine bestehende ältere Version zu verwenden. Will man eine solche allerdings neu installieren, was spätestens beim nächsten Rechnerwechsel vorkommt, dürfte es schwierig werden, diese erneut freizuschalten.

Allen, die die Abo-Politik von Adobe kritisieren, sei gesagt, dass dies in ähnlicher Form auch bei Kauf-Software möglich wäre und nichts mit dem Geschäftsmodell zu tun hat. So ist ja beispielsweise Photoshop CS2 schon vor einigen Jahren mehr oder weniger offiziell im Internet gelandet, weil die dazugehörigen Legitimierungsserver deaktiviert wurden. Das Programm wird dadurch noch lange nicht zur Freeware, auch wenn einige Computerzeitschriften das ihren Lesern so vermitteln wollen.

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Offenbar, so heißt es in Foren, versorgt Adobe im Notfall Nutzer, die eine korrekte Lizenz nachweisen können, auch in Zukunft mit älteren Versions-Downloads, so lange diese das entsprechend begründen können. Den Ärger der Kunden werden sie aber dennoch nicht loswerden. Es ist außerdem zu erwarten, dass in den kommenden Tagen und Wochen auch die älteren Versionen und Updates von Adobe-Produkten vermehrt in den einschlägigen Quellen zu finden sein werden – und dass sich Kunden die Download-Dateien irgendwo sichern werden.

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Kommentare (2)

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Schall Rauch

„…so lange Adobe nichts an den Autorisierungs-Servern ändert…“

Genau das werden die aber tun müssen, wenn die beweisen wollen, dass die alles getan haben, um dem „Schutz“ dritter nachgekommen zu sein.

Es ist also nur eine Frage der Zeit.

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