Mithilfe von Airtags: US-Beamte wollen Drogenhändler auffliegen lassen
Apples Airtags können von großem Nutzen sein, wenn es beispielsweise darum geht, die eigenen Haustürschlüssel wiederzufinden, herauszufinden, wer schon wieder die Tulpen aus dem Vorgarten gestohlen hat, oder im Auge zu behalten, wo das Reisegepäck abgeblieben ist. Wie Forbes berichtet, nutzen offenbar auch die Strafverfolgungsbehörden in den USA die kleinen Geräte.
Airtags sollen Drogenhändler auffliegen lassen
Im Mai 2022 fingen Grenzbeamte zwei Pakete aus Shanghai ab. In einem von ihnen befand sich eine Pillenpresse. Mit dieser Maschine wird Pulver in Tablettenform gepresst. In dem anderen Paket wurden passend dazu Pillenfarbstoffe gefunden.
Da sie glaubten, dass sie für einen illegalen Drogenhersteller bestimmt waren, wurde die Drug Enforcement Agency (DEA) hinzugezogen. Die Beamten der DEA inspizierten die Pakete, entschieden sich jedoch dagegen, die Ware aus dem Verkehr zu ziehen oder dem Empfänger einen unangekündigten Besuch abzustatten. Stattdessen versteckten sie einen Apple Airtag in der Tablettenpresse.
„Genaue Standortinformationen für die Pillenpresse werden es den Ermittlern ermöglichen, Beweise darüber zu erhalten, wo solche Personen Drogen und/oder Drogenerlöse lagern, wo sie kontrollierte Substanzen beziehen und wo sie diese sonst noch vertreiben“, schrieben die Bundesbeamten in einem Durchsuchungsbefehl der Forbes vorliegt.
Erfolg unklar
Der Durchsuchungsbefehl erteilte der Behörde die Erlaubnis, das Ortungsgerät 45 Tage lang sowohl innerhalb des Bezirks Massachusetts, in dem das Paket zugestellt werden sollte, als auch in jedem anderen Bundesstaat der USA zu überwachen.
Es ist nicht ganz klar, warum sich die Behörde für einen Airtag statt eines anderen Trackers entschieden hat oder wie oft die Strafverfolgungsbehörden Airtags bereits in ähnlichen Fällen verwendet haben. Außerdem ist unklar, wie erfolgreich der Airtag der DEA dabei geholfen hat, potenzielle Kriminelle zu überführen. Laut Gerichtsakten wurde der beabsichtigte Empfänger der Tablettenpresse nicht vor Bundesgericht angeklagt.