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Aktionärstreffen: Wird die Online-Hauptversammlung zur Dauerlösung?

Online-Versammlungen sollen als dauerhafte Regelung eingeführt werden. Können Anteilseigner:innen dann nur noch virtuell an Hauptversammlungen teilnehmen?

Von Hannah Klaiber
1 Min.
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Dauerlösung? Die Hauptversammlung von Siemens fand virtuell statt. (Bild: Siemens AG)

Während der Pandemie war es bereits Usus und auch künftig könnten Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften weiter online stattfinden, berichtet die Stuttgarter Zeitung.

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„Vor dem Hintergrund der grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte Regelung im Aktiengesetz (AktG) eingeführt werden“, kündigte das Bundesjustizministerium auf seiner Webseite an.

Mit einer virtuellen Hauptversammlung wolle die Bundesregierung den nächsten Schritt bei der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts gehen, erklärte Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP).

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Online-Hauptversammlungen als „blutleere Veranstaltungen“

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) reagiert dagegen verhalten auf den Vorstoß. Die Online-Hauptversammlungen während der Coronakrise seien blutleere Veranstaltungen gewesen, berichtet die Zeitung. Die DSW schlägt vor, dass Aktiengesellschaften künftig hybride Hauptversammlungen veranstalten sollen: Aktionäre und Aktionärinnen sollten die Möglichkeit haben, vor Ort wie online die Veranstaltung verfolgen zu können.

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Werden künftig Hauptversammlungen nur noch online stattfinden, könnte die Technik zum entscheidenden Faktor werden. Denn: Bei technischen Störungen bei der Übertragung gäbe es kaum Möglichkeiten für Aktionärinnen und Aktionäre Aktionärinnen, die Ergebnisse der Versammlung anzufechten.

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