Das Entsorgen unverkäuflicher Ware ist kein Skandal – sondern Tagesgeschäft

Greenpeace hat einen Mitarbeiter in Amazons Logistikzentrum in Winsen an der Luhe eingeschleust und herausgefunden, dass der Konzern Neuwaren vernichtet, die über längere Zeit nicht verkauft wurden. Es handelte sich dabei dem Vernehmen nach auch um Waren von Marketplace-Händlern, die teilweise das Lager nicht verlassen hatten, also noch originalverpackt waren. Doch was den Umweltschützern wie ein großer Scoop vorkommt, ist für Handelsexperten ein alter Hut und ein (natürlich wenig angenehmer, da unlukrativer) Teil des Geschäfts. Kein Händler entsorgt gerne Ware, die er noch verkaufen und zu Geld machen könnte. Aber wenn die Wahrscheinlichkeit, das Produkt in Zukunft noch verkaufen zu können, gegen Null tendiert und die Lagerkosten den noch zu erzielenden Restwert übersteigen, dann gibt es für jeden Händler eigentlich nur noch die eine Lösung.
Ohnehin ist die Diskussion ja nicht neu: Schon 2019 hatten wir die Diskussion um Retouren; daraufhin hatte doch eigentlich die Bundesregierung schon im vergangenen Jahr versucht, Auswüchse gesetzlich zu unterbinden – zumindest in der Theorie. Denn das Gesetz sieht einerseits vor, dass Retouren möglichst nicht vernichtet werden sollen, oder höchstens dann, wenn es sich um einen Ausnahmefall handelt.
Das neue Gesetz zur Abfallvermeidung greift zu kurz
Hier liegt schon das erste Problem, das der Politik schon damals hätte bewusst sein können (wir haben es damals schon geschrieben): Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Abfallrahmenrichtlinie sehen nämlich vor, dass eine Vernichtung etwa dann möglich ist, wenn die Instandhaltung von Ware nicht wirtschaftlich zumutbar ist. Und das ist – der Neckermann-Katalog lässt grüßen – häufiger der Fall, als sich Umweltaktivisten dies vorstellen können. Es kommt übrigens beispielsweise im Umfeld günstiger Mode noch deutlich häufiger vor. Unternehmen wie H&M, Primark und Zara haben sich dieses Problem in den letzten Jahren mit ihren Micro-Kollektionen, die teilweise im Monatsrhythmus kommen und gehen, quasi hausgemacht. Doch auch hier ist es der Kunde, der mitentscheidet: Wofür es keinen Markt gibt, das wird schlichtweg nicht produziert – spätestens beim zweiten oder dritten Mal nicht mehr.
Immerhin werden, das haben auch die Greenpeace-Recherchen ergeben, die unverkäuflichen Waren mehr oder weniger sortenrein vor der Entsorgung getrennt. Dass bei einem riesigen Logistikzentrum damit permanent eine Handvoll an Mitarbeitern betraut ist, dürfte niemanden überraschen. Dennoch vermag weder Greenpeace noch sonst irgendwer außer dem Händler selbst zu beurteilen, wie viele Waren das betrifft. Und da muss der Gesetzgeber ansetzen, beziehungsweise hat es im Prinzip schon getan, auch wenn bislang noch die Durchführungsverordnungen für das schon im vergangenen Frühjahr verabschiedete Gesetz fehlen.
Die Dokumentation muss schlüssig sein
Wichtig und richtig ist es nämlich, den Händlern abzuverlangen, zu dokumentieren, für wie viele Waren das zutrifft. Ob die dann verfügbaren Zahlen belastbar sind und ob ein großer Handelskonzern ein Schlupfloch findet, die genauen Prozentzahlen schönzurechnen oder gar durch Internationalisierung zu verwässern, bleibt abzuwarten.
Amazon jedenfalls spricht im aktuellen Fall von Waren im Promillebereich, wird aber nicht konkreter. Mitbewerber Otto hatte (im Kontext der Diskussion um die Retouren) vor zwei Jahren erklärt, dass mehr als 97 Prozent wieder direkt in den Handel gehen und selbst von den restlichen drei Prozent nur ein kleiner Prozentsatz entsorgt werde.
Und da ist eigentlich schon ein weiteres Problem: Denn ein Modeversender mit stetig wechselndem Sortiment wird mehr Unverkäufliches haben als andere Händler. Und wer jetzt den Onlinehandel als Grundlage allen Übels sieht, möge sich einen Unterschied vor Augen führen: Unverkaufte Ware und Ladenhüter gibt es in jedem Geschäft – vor Ort und auch im E-Commerce. Nur im Unterschied zum Versandhandel, der mit kleinem Aufwand Kunden landesweit und darüber hinaus beliefern kann, ist der Prozentsatz an unverkäuflicher, weil nicht mehr moderner Ware im Präsenzhandel viel größer. Denn hier kommen bestenfalls die Kunden aus der Region vorbei.
Man kann Amazon vieles vorwerfen, aber sicher nicht, dass sie ineffiziente Lagerhaltung betreiben. Im Übrigen handelt es sich bei der Ware von Drittanbietern immer noch um deren Ware – will sagen: Die Alternative wäre, die Produkte zum Händler oder Hersteller zurückzuschicken, damit dieser sie dann der Entsorgung zuführt. Diskutieren kann man eher über Abschreibungsmöglichkeiten unverkäuflicher Ware. Sinnvoll wäre es, das unentgeltliche Weitergeben unter der Prämisse der vollständigen Abschreibung zu ermöglichen und hier die bislang anfallende Mehrwertsteuer auf Sachspenden abzuschaffen. Denn noch immer ist das Verschenken von Ware, etwa für einen guten Zweck, an strenge Regeln gebunden, die es dem Händler kaum ermöglichen geschweige denn attraktiv erscheinen lassen, diesen Weg zu gehen. Und all das ist ohnehin nur dann sinnvoll, wenn der Händler in diesem Fall aus der Produkthaftung entlassen wird.
„Doch auch hier ist es der Kunde, der mitentscheidet: Wofür es keinen Markt gibt, das wird schlichtweg nicht produziert – spätestens beim zweiten oder dritten Mal nicht mehr.“
Da ist wieder die Propaganda der Marktfundamentalisten. Der Einzelne, egal ob Verbraucher, Konsument, Arbeitnehmer oder sonstige Rolle kann einen gesamtgesellschaftlichen Missstand niemals alleine Beenden. Weder Arbeitslosigkeit, noch Massentierhaltung, Überkonsum oder eine Pandemie. Die Lösung kann und muss von der Politik durch Regulierung (Verbote) erfolgen.