Verkauf unzertifizierter FFP2-Masken: Amazon muss Ordnungsgeld zahlen
Erst letztes Jahr hatte Amazon vor dem Gebrauch der FFP2-Maske Atemious des Herstellers Univent Medical gewarnt. Das Produkt wurde damals aus dem Onlinehandel entfernt, da es nicht genügend Schutz vor Coronavirus-Partikeln bot. Wie Golem.de berichtet, ist Amazon nun nach einer einstweiligen Verfügung vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro verurteilt worden. Auch dieses Mal waren FFP2-Masken im Spiel. Der Onlinehändler soll Masken verkauft haben, die nicht ordentlich zertifiziert und zugelassen worden waren.
Händler verklagt Amazon
Der mittelständische Händler Masecori, der selbst FFP2- und KN95-Masken bei Amazon vertreibt, hatte das Unternehmen bereits 2020 verklagt, um sein eigenes Geschäft zu schützen. Die Klage richtete sich gegen die Amazon EU Sarl. Da Amazon auf eine ausgesprochene Abmahnung nicht reagiert hatte, erwirkte Thorsten Duffner, Geschäftsführer von Masecori, über die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte in Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Versandhändler.
In der Urteilsbegründung der im November 2020 erlassenen einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Düsseldorf, die Golem.de vorliegen soll, heißt es, es sei „verboten, partikelfiltrierende Atemschutzmasken zum Verkauf anzubieten und/oder auszuliefern“, die nicht über eine CE-Zertifizierung verfügten. Das Angebot solcher Produkte sei zu unterlassen.
„Einen fairen Wettbewerb“ herstellen
„Bei meiner Recherche ist mir aufgefallen, dass sehr viele Anbieter KN95-Masken als Atemschutzmasken bzw. FFP2-Masken verkaufen“, sagte Torsten Duffner gegenüber Golem.de. Die zum Verkauf erforderliche Sondererlaubnis habe nicht beigelegen. Auch will Duffner Anbieter der Produkte, darunter auch Amazon selbst, größtenteils erfolglos kontaktiert haben. Das habe man zum Anlass genommen, Amazon eine Abmahnung zu schicken. Nachdem Amazon darauf nicht reagiert und auch weiterhin Masken mit fehlender Zertifizierung angeboten hatte, wurde ein Ordnungsgeld nun von 75.000 Euro verhängt. „Unser Ansinnen war es, einen fairen Wettbewerb herzustellen. Davon war auch Amazon nicht auszunehmen“, erklärte Duffner gegenüber Wortfilter.de.
Auch Lebensmittel unzureichend gekennzeichnet
„Wir verkaufen auch Lebensmittel. Dort gibt es sehr viele gesetzliche Auflagen. Auf Amazon ist nahezu jeder dritte Lebensmittel-Artikel fehlerhaft“, erklärte Duffner. Die Folgen mangelhafter Angebotsprüfung seien für Händler wie ihn „gravierend“. Weiter sagte er, dass es für Amazon kein Problem wäre, bei der Anlage von Artikeln die gesetzlichen Angaben zwingend zu fordern, das tue das Unternehmen aber nicht. Duffner ergänzte: „Wir wurden deswegen auch schon abgemahnt und mussten sogar schon Ordnungsgeld bezahlen, obwohl wir nachweisen konnten, dass wir Amazon alle notwendige Daten zur Verfügung gestellt hatten.“