Werbefreiheit bei Prime Video: So schließt du dich der Massenklage von 100.000 Nutzern gegen Amazon an

Hätte Amazon die Prime-Kund:innen anders informieren müssen? (Foto: T. Schneider / Shutterstock)
Wenn ein Unternehmen grundlegende Konditionen eines Vertrags ändert, müssen Geschäftspartner:innen das nicht unbedingt hinnehmen, sondern dem aktiv zustimmen. Im Fall von Amazon Prime Video dürfte das der Fall sein – das Unternehmen hatte ab Februar 2024 zusätzliche Werbeeinblendungen in Videoinhalte beim eigenen Streaming-Dienst Prime Video eingeführt, die anders als bisher nicht überspringbar sind.
Wer diese Werbespots umgehen will, muss seitdem zusätzlich zu den ohnehin anfallenden Prime-Kosten 2,99 Euro pro Monat bezahlen. Das wiederum hatte die Verbraucherzentralen auf den Plan gerufen, die derzeit an einer Sammelklage arbeiten und ein entsprechendes Verfahren zur Registrierung aufbereitet haben. Dieser Sammelklage, die es als juristisches Format in Deutschland seit 2023 gibt, haben sich bereits mehr als 100.000 Nutzer:innen in Deutschland angeschlossen. Ob diese tatsächlich alle berechtigt sind und ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat, bleibt abzuwarten.
Immerhin ist es wohl, so erklären die Verbraucherschützer:innen, die erste Sammelklage in Europa gegen die Plattform. Die Vertreter:innen der Verbraucherzentrale Sachsen fordern, dass Amazon den Kund:innen, die nicht explizit zugestimmt haben, 2,99 Euro monatlich für die gebuchte Werbefrei-Option erstattet. Dabei ist es zwar entscheidend, dass man bereits vor dem besagten 5. Februar 2024 (also dem Tag der Einführung der Änderung) Prime-Mitglied war, nicht aber dass man danach explizit die Werbefrei-Option zusätzlich gebucht hatte. Übrigens ist, so erklärt die Verbraucherzentrale, für die Berechtigung auch unerheblich, ob man in der Vergangenheit Prime Video genutzt hat oder die Prime-Vorteile aus anderen Gründen hatte und keinerlei Videostreaming nutzte.
Wie Amazon-Prime-Nutzer:innen an der Klage teilnehmen können
Da sich der Rechtsstreit einige Jahre hinziehen könnte, ist es durchaus möglich, dass hier eine durchaus beachtliche Summe als Rückzahlung zustande kommt. Allerdings addieren sich die monatlich knapp drei Euro natürlich nur so lange, bis Kund:innen Prime gegebenenfalls kündigen. Abonnent:innen von Prime können bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung ihre Klage einreichen, wobei noch keinerlei Verhandlungstermine bekannt sind.
Wie genau die Klage auszufüllen ist, erklärt die Verbraucherzentrale auf einer Sonderseite. Kosten sollen die Mitkläger:innen zu keiner Zeit entstehen. Das weitere Procedere liegt beim Bundesamt für Justiz.
Die Klage wird zunächst beim Oberlandesgericht München laufen, da Amazon hier seinen deutschen Sitz hat. Wie die Verbraucherschützer:innen erklären, sei das Unternehmen nicht einsichtig, zumal es auch um größere Summen geht, die nicht mal eben aus Kulanzgründen übernommen werden. Möglich wäre es auch, dass das Unternehmen einen Vergleich anbietet, damit kein Urteil gesprochen wird.