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Zu viel für Amazon Prime bezahlt? Dieses Urteil macht Hoffnung auf Rückzahlung

Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale die Preiserhöhung bei Amazon Prime vor zwei Jahren für nicht rechtens erklärt. Was der Grund dafür ist und wie du dir zu viel gezahltes Geld zurückholen kannst.

2 Min.
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Gibt's für Amazon-Prime-Nutzer:innen bald Geld zurück?(Foto: Elpisterra/Shutterstock)

Es ist ein Teilerfolg für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Sie hatte gegen den Handelsriesen Amazon und dessen Praxis bei der Erhöhung der Gebühren für Amazon Prime geklagt. Das Landgericht Düsseldorf sah es jetzt als erwiesen an, dass die Vorgehensweise, sich eine Preiserhöhung für den Prime-Service zuzusprechen, ohne die Kund:innen explizit um Zustimmung zu bitten, für rechtswidrig erklärt.

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Das Gericht folgt damit nicht nur der Ansicht der klagenden Verbraucherschützer:innen, sondern argumentiert auch ähnlich wie seinerzeit bei den Gebührenerhöhungen vieler Banken und Sparkassen. Demnach reicht es nicht aus, die Kund:innen über die Preiserhöhung und damit Veränderung entscheidender Vertragsbedingungen in Kenntnis zu setzen, sondern das Unternehmen muss die Kund:innen ausdrücklich um ihre Zustimmung bitten.

Seit September 2022 zahlen die Kunden statt 7,99 Euro monatlich 8,99 Euro sowie 89,90 Euro statt 69 Euro bei jährlicher Abbuchung für die (inzwischen in einigen Punkten veränderte) Prime-Mitgliedschaft. Amazon hatte damals mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ argumentiert.

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Wie sich Kund:innen zu viel gezahlte Gebühren zurückholen können

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, und Amazon könnte in Berufung gehen. Doch fest, dass im Falle, dass das Urteil Bestand hat, die Verbraucher:innen bei jährlicher Zahlung insgesamt bis zu 62,70 Euro mehr gezahlt hätten als sie müssen. Bei monatlicher Zahlung wären es bis zu 28,00 Euro mehr.

Amazon könnten daher Erstattungen im dreistelligen Millionenbereich drohen – vorausgesetzt, alle fordern die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Falls Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornimmt, plant die Verbraucherzentrale bereits eine Abhilfeklage gegen Amazon, eine Art „Sammelklage“, die es in Deutschland nur als Abhilfeklage gibt.

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Kund:innen, die sich der Klage anschließen, müssten nicht selbst gegen Amazon vor Gericht ziehen, würden die zu viel gezahlten Beiträge im Erfolgsfall automatisch zurückbekommen. Wer an der vergleichsweise risikolosen Klageteilnahme interessiert ist, kann sich zwar noch nicht registrieren, wohl aber für den Newsletter eintragen, in dem die Verbraucherzentrale NRW zu gegebenem Zeitpunkt darüber informieren will, wenn das Klageregister eröffnet wird.

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