
Airtags lassen sich leicht verstecken. (Foto: Ugis Riba / Shutterstock)
Die Funktionsweise von Apples Airtags ist einfach: Die münzgroßen smarten Geräte werden für gewöhnlich an Schlüsseln oder Taschen befestigt und sollen ihren Besitzern so dabei helfen, sie wiederzufinden. Allerdings werden Airtags auch immer wieder zweckentfremdet.
Jetzt wurde Apple von zwei Frauen verklagt, die behaupten, von Stalkern verfolgt worden zu sein, die Apples Airtags nutzten, um die Frauen zu lokalisieren. Ein Ex-Freund einer der Frauen habe etwa einen Airtag im Radkasten ihres Autos platziert und konnte so herausfinden, wohin sie sich bewegt hatte, um sie dort zu belästigen.
Der Vorwurf der anderen Frau lautet ähnlich. Hier soll der getrennt lebende Ehemann einen Airtag im Rucksack des gemeinsamen Kindes platziert haben, um ihre Bewegungen zu verfolgen. Eine Sammelklage wurde am Montag vor einem Gericht in San Francisco eingereicht.
Doch im Vergleich sind die beiden geschilderten Ereignisse noch harmlos. In anderen Fällen habe die Verfolgung via Airtags laut der Klage sogar zu Mord geführt. In einem Fall habe ein Ex-Freund das Gerät benutzt, um eine Frau in Akron, Ohio, zu verfolgen. Als er sie fand, habe er sie erschossen. In einem anderen Fall soll eine Frau aus Indiana einen Airtag im Auto ihres Ex-Freundes versteckt, ihn zu einer Bar verfolgt und schließlich überfahren haben, als er sein Auto verließ.
Apple bewarb den Airtag als sicher vor Stalkern, als das Gerät im April 2021 herausgebracht wurde. Nutzer sollten demnach eine Benachrichtigung erhalten, wenn sich ein Airtag über längeren Zeitraum in ihrer Bluetooth-Reichweite befindet. Bei fremden Airtags schlug das System jedoch keinen Alarm.
Nach anhaltenden Beschwerden von Datenschützern verbesserte das Unternehmen Anfang dieses Jahres die Sicherheitsvorkehrungen, verkürzte die Zeit für Benachrichtigungen und informiert Benutzer von Apple-Geräten nun auch, wenn ein Airtag, der nicht für sie registriert ist, sich mit ihnen bewegt.
Den Frauen reicht das nicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, fahrlässig ein unsicheres Gerät auf den Markt gebracht zu haben, und fordern vom Gericht Schadensersatz in nicht näher genannter Höhe. Sie versuchen, andere zu vertreten, „die durch dieses gefährliche Produkt gestalkt wurden und gefährdet sind“, schreibt Bloomberg.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team