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Flatex Degiro: Bafin veranlasst Millionenstrafe und schickt Sonderprüfer

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat dem beliebten Low-Fee-Broker Flatex Degiro einen Sonderprüfer verordnet. Außerdem muss das Unternehmen eine Strafe von gut einer Million Euro zahlen. Was bedeutet das für die Gelder der Kund:innen?

2 Min. Lesezeit
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Die Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht sitzt in Bonn. (Foto: Nitpicker/Shutterstock.com)

Flatex Degiro ist seit Jahren ein beliebter Broker bei besonders preisbewussten und digitalaffinen Kund:innen. Das Unternehmen betreut rund 2,2 Millionen Kund:innen in 19 Ländern und wickelt digital rund 90 Millionen Transaktionen jährlich ab. Doch jetzt hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin angekündigt, dass sie einen Sonderbeauftragten in das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main schicken will.

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Der Grund dafür sind „schwerwiegende interne Mängel im internen Kontrollmanagement, im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention“, die die Aufsicht im vergangenen Jahr im Rahmen einer Sonderprüfung vorgefunden habe. Aktuell ist das Unternehmen offenbar in der Sondierungsphase, wie man diese Forderungen bestmöglich umsetzen kann. Interessant ist dabei die Reaktion des Unternehmens. So erklärt ein Unternehmenssprecher: „Dass die Bafin hierfür einen Sonderbeauftragten eingesetzt hat, empfinden wir als ausgesprochen hilfreich, um von Anfang an eine enge Begleitung der Projekte zu gewährleisten.“ Und in der Tat dürfte es im Interesse der Glaubwürdigkeit zielführend sein, wenn ein Broker vermitteln kann, dass die Finanzaufsicht derzeit genauer hinschaut.

Die Sonderprüfung, deren Ausgang bereits im November vergangenen Jahres publik geworden war, hatte unter anderem zur Folge gehabt, dass Flatex Degiro dazu verpflichtet wurde, „eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen“. Jetzt wurde das Unternehmen von der Aufsicht zudem mit einem Bußgeld in Höhe von 1.050.000 Euro belegt, da das Institut gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen habe. Daraufhin verlor die Flatex-Aktie rund sechs Prozent.

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Keine Bedenken für die Kundengelder

Sonderprüfungen sind an und für sich nichts Besonderes bei der Bankenaufsicht. In den letzten Monaten und Jahren haben sie sich allerdings gehäuft – und es fanden sich insbesondere im Kontext verschiedener Fintechs und Digitalbanken immer wieder zu beanstandende Punkte. So wurde auch bei der zu Check 24 gehörenden C24 Bank einiges beanstandet, der Banking-Dienstleister Solaris(-bank) wurde ausführlich geprüft und die Bank N26 ist ebenfalls ein alter Bekannter der Bafin und muss sich seit vergangenem Jahr nicht nur einen Sonderbeauftragten gefallen lassen, sondern auch Wachstumsbeschränkungen von maximal 50.000 Neukund:innen im Monat einhalten.

Dass die Bafin hier so genau hinschaut, hat wohl auch etwas mit der neuen Linie der Aufsicht zu tun, die sich im Rahmen der Wirecard-Pleite Versäumnisse und Fehler nachsagen lassen musste. „Eine wirksame Geldwäscheprävention und ein adäquates Risikomanagement sind wesentliche Bestandteile einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, um die fortlaufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten zu sichern“, wie die Bafin es formuliert.

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Die Kund:innen, die bei Flatex Degiro ihre Anlagegelder haben, müssen allerdings keine besonderen Befürchtungen haben. Die Beanstandungen haben nämlich zum einen nichts damit zu tun, dass es Beanstandungen in Hinblick auf die Verwaltung der Kund:innengelder gegeben hätte – und zum anderen ist Flatex Degiro Mitglied im Einlagensicherungsfonds der Deutschen Banken. Dadurch sind Kund:innengelder bis 100.000 Euro ohnehin abgesichert. Darunter fallen nur die nicht angelegten Beträge, also das, was auf dem Depotkonto liegt. Geldanlagen wie Aktien, Fonds, ETF sind ohnehin Sondervermögen und durch den jeweiligen Emittenten oder das dahinter stehende Unternehmen gedeckt.

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