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Du kannst dein Balkonkraftwerk jetzt einfacher anmelden – und bald soll es noch besser werden

Bei Balkonkraftwerken galt bisher: kleine Anlage, großer Aufwand. Doch die Anmeldung für ein Balkonkraftwerk hat sich nun endlich stark vereinfacht – und auch sonst gibt es deutlich weniger Hürden.

Von Jennifer Caprarella
2 Min.
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Die bürokratischen Hürden für Balkonkraftwerke wurden reduziert (Bild: Mariana Serdynska/Shutterstock)

Balkonkraftwerke sind im Grunde eine Miniaturversion von Photovoltaikanlagen, mit denen jeder auch auf kleinstem Raum selbst umweltfreundlichen Strom produzieren und sich so ein wenig an der Energiewende beteiligen kann. Die bürokratischen Hürden für eine solche Anlage waren bisher vielen jedoch den Aufwand nicht wert – das hat sich nun geändert.

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Registrierung von Balkonkraftwerken: Das ist jetzt anders

Seit dem 1. April sind endlich die lange ersehnten Änderungen in Kraft, durch die eine Registrierung von einem Balkonkraftwerk deutlich unkomplizierter wird. Wie die Bundesnetzagentur mitgeteilt hat, ist die Anmeldung und auch die Nutzerführung im Marktstammdatenregister nun stark vereinfacht, wodurch jetzt nur noch fünf Angaben gemacht werden müssen anstatt der bisherigen 20.

„Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können“, erklärt der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, den Schritt in der Presseerklärung. Auch weitere Änderungen sind vorgesehen, um die Hürden für eine Anschaffung eines Balkonkraftwerks künftig weiter zu reduzieren.

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Künftig noch simpler? Was ein neues Gesetzespaket plant

Denn obwohl allein im Jahr 2023 nach eigenen Angaben 300.000 neue Balkonkraftwerke angemeldet wurden, plant die Bundesnetzagentur hier weiteres Wachstum. Weitere gesetzliche Änderungen, die aktuell geplant sind, sollen dabei helfen.

So ist in dem weiteren Gesetzespaket vorgesehen, dass weniger Daten bei der Registrierung angegeben werden müssen und die Anlagen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen und nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber – das übernimmt dann die Agentur selbst. Dass nur noch die Anmeldung bei einer Stelle notwendig ist, wurde ebenfalls vor einiger Zeit bereits angekündigt, ist aber bisher noch nicht in Kraft getreten ist. Wann das geschehen soll, ist nicht bekannt.

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Auch finden Vermieter:innen teils kreative Gründe, um einen Anbringung zu verhindern. Die Frankfurter Rundschau berichtet von der Wohnungsgenossenschaft DPF Berlin, die ein Balkonkraftwerk nicht ohne Freigabeerklärung der Feuerwehr und die Prüfung der Elektrosteigleitungen des kompletten Wohnungsstrangs erlauben wollte.

Nachzuvollziehen sind solche Forderungen kaum: Wie Klimawissenschaftlerin Simone Herpich von der Zeitung zitiert wird, sind derzeit rund 1,6 Millionen Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb. Heruntergefallen oder in Brand geraten sei bisher noch keine einzige.

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wayne

Ich bitte die Autorin, den folgenden Abschnitt zu überarbeiten!

„Auch die rechtlichen Hürden für Balkonkraftwerke sind in diesem Jahr reduziert worden. Seit Februar gilt, dass die kleinen Solaranlagen bis zu 800 Watt statt bisher 600 ins Netz speisen dürfen und zudem zu den sogenannten privilegierten Maßnahmen gehören, die von Vermieter:innen und Eigentümergemeinschaft nicht pauschal verboten werden dürfen.“

Das ist einfach falsch. Das Solarpaket 1 ist weiterhin nicht beschlossen, daher gelten weiterhin die 600 Watt und die Hürden sind noch die selben!

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