
Nicht immer sind Jobangebote dazu geeignet, den schnellen Euro zu machen oder zumindest eine faire Leistung gegen faires Geld zu erbringen. So warnen aktuell Polizeibehörden und Zoll vor Angeboten, bei denen Unternehmen bis zu 1.000 Euro für das Testen von Apps bieten.
Konkret geht es dabei wohl darum, Banking-Apps zu „testen“, die allerdings nicht mit Demokonten genutzt werden, sondern mit bestehenden, von den Personen anzulegenden Konten. Auch wenn sicher die meisten Bewerber:innen hier misstrauisch werden dürften, gibt es wohl immer wieder Fälle, in denen die Masche aufgeht.
Aufmerksam geworden sind die Behörden im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Drogengeschäften. Das Bundeskriminalamt (BKA), das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) und das Zollkriminalamt (ZKA) erklären, dass Arbeitswillige angeworben werden, die dann ihre privaten Identitäten dafür nutzen sollen, um Konten bei verschiedenen Banken zu eröffnen. Dabei handelt es sich, anders als angegeben, nicht um Testkonten, sondern um solche, die für das Hin-und-Her-Überweisen von größeren Geldbeträgen genutzt werden sollen.
Konten für kriminelle Zahlungen eröffnet
Die „Tester:innen“ erhalten dazu oftmals von den Täter:innen entsprechende E-Mail-Zugänge und Passwörter zum Eröffnen der Konten oder sollen die Zugangsdaten zu angeblichen „Analysezwecken“ im Nachgang übermitteln. Die Täter:innen ändern danach die Passwörter und haben so selbst ausschließlichen Zugang zu den Konten – aber eben mit den persönlichen Identitäten und Ausweisdaten der Tester:innern.
Die Konten werden in diesem Fall schnell zu Einzahlungskonten für Bestellungen im Online-Drogenhandel oder für sonstige Darknet-Dienstleistungen. Illegal eingenommenes Geld lässt sich somit auf Kosten der unschuldigen Jobber:innen verschleiern.
Die bekommen dann gegebenenfalls Besuch von der Polizei oder Post von der Staatsanwaltschaft – und haben gegebenenfalls auch noch weitere Scherereien mit Schufa und anderen Auskunfteien. Das wiederum kann Probleme bei der nächsten Onlinebestellung, beim Eröffnen eines Kontos oder Beantragen eines Kredits nach sich ziehen.
Die Annoncen finden sich in Zeitungen, Kleinanzeigenportalen und über Online-Werbung. Auch werden Arbeitssuchende offenbar gezielt angeschrieben, wenn diese bei den gängigen Portalen auf Jobsuche gehen. Wer hier mitwirkt, macht sich außerdem gegebenenfalls strafbar und gerät gegebenenfalls in den Fokus polizeilicher Ermittlungen.
Misstrauen bei überdurchschnittlicher Entlohnung
Die Polizei rät, auf seriöse Angebote bei Nebentätigkeiten zu achten, um nicht Gefahr zu laufen, sich bei illegalen Tätigkeiten strafbar zu machen. Ob der Hinweis, man erkenne unseriöse Angebote daran, dass die Kontaktaufnahme über Messenger-Dienste erfolgt oder auffällige Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Anzeige enthalten sind, ausreicht, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Misstrauisch werden sollten Arbeitssuchende allerdings stets, wenn für einfache Tätigkeiten ein überdurchschnittlich hoher Verdienst angeboten wird. Hilfreich ist dagegen folgender Hinweis: „Geben Sie grundsätzlich nie sensible Daten wie Ausweispapiere, Kontodaten oder andere persönliche Daten im Internet preis, wenn die seriöse Nutzung dieser Daten nicht verifiziert werden kann.“
Wer dagegen merkt, dass er zum Opfer einer solchen Taktik geworden ist, sollte tatsächlich den Weg zur Polizei wählen, die zum einen dafür sorgen kann, dass der Fall aktenkundig ist. Geschädigter ist ja möglicherweise auch der Mitarbeitende selbst, der dies gegebenenfalls später gegenüber Banken und Gerichten belegen muss. Außerdem gibt es inzwischen in nahezu allen Bundesländern entsprechende Expert:innen seitens der Polizei, die zu geeigneten Verhaltensweisen beraten können.