Bitcoin-Auktion in NRW: Kryptowährung aus Drogenversandhandel im Darknet sucht ein neues Zuhause
In einem sehr konservativen Setting in einem scheinbar eher zu kleinen Besprechungsraum in der Staatsanwaltschaft Köln haben verschiedene Vertreter der NRW-Justiz heute erstmals ihr neues Konzept zur rechtssicheren Verwertung beschlagnahmter Kryptowährungen vorgestellt. Im Nachgang zu dieser Vorstellung wurden im Zehnminutentakt insgesamt 15 Bitcoin-Auktionen gestartet, deren Laufzeit jeweils zwei Tage beträgt.
Minister zeigt sich weitgehend uninformiert
Justizminister Peter Biesenbach (CDU) zeigte sich erfreut über das große Medieninteresse an der ersten Bitcoin-Auktion seines Hauses und versuchte vor der Versteigerung, einen historischen Abriss der Entstehung des Bitcoin zu geben, der indes zu rudimentär war, um sinnvoll zu informieren. Als besonders gut informiert erwies sich Biesenbach überdies nicht. So behauptete er, der Bitcoin habe bei einem US-Dollar begonnen und sei bereits bis auf 60.000 Dollar gestiegen. Leserinnen und Leser von t3n kennen die korrekten Werte.
Zudem behauptete Biesenbach, dass sich der Handel im Wesentlichen über Börsen abbilde, was auch nur für den Bereich der Kleinanleger so richtig ist. Größere Geschäfte werden eher via OTC-Trading abgewickelt. Unter OTC-Trading werden die sogenannten Over-The-Counter-Geschäfte, also der außerbörsliche Handel, zusammengefasst. Hierbei wird ein Geschäft direkt zwischen zwei Marktteilnehmern abgewickelt – ohne, dass eine Börse als Mittelsmann involviert ist.
Versteigerungen statt Handel: Das Gesetz schreibt es vor
Die Frage, warum das Land verauktioniert und nicht handelt, beantwortet Biesenbach mit einem Verweis auf die einschlägigen strafprozessualen Gesetze, allen voran die Strafvollstreckungsordnung. Die definiert ein vollständig transparentes Versteigerungsverfahren als Voraussetzung für eine rechtmäßige Verwertung. Das soll mögliche Insidergeschäfte ausschließen und auch ansonsten jeden potenziellen Makel vom Verfahren nehmen.
Immerhin nachrangig – also wenn eine Versteigerung aus zu belegenden Gründen nicht möglich ist – könne auch freihändig verwertet werden. Das dürfte in der Regel den Handel an einer Börse zu den tagesaktuellen Kursen bedeuten.
Die erforderliche Transparenz und die Einhaltung der Strafgesetze waren laut Biesenbach die Gründe, wieso das Land NRW mit justiz-auktion.de eine eigene Plattform ins Leben gerufen hat. Über diese Plattform werden ab Montag zunächst 215 Bitcoin versteigert. Weitere 250 Bitcoin sollen später im Wege der freihändigen Vergabe verwertet werden.
Bitcoin-Verwertung setzt Fund voraus
Oberstaatsanwalt Markus Hartmann von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) ergänzte Biesenbachs Ausführungen um die Betrachtung der praktischen Abläufe. Das größte Problem bei der Verwertung von Bitcoins bestünde nach seiner Auffassung klar darin, sie überhaupt zu finden. Hier sei polizeiliche Expertise erforderlich. Kleine Datenträger an ungewöhnlicher Stelle wären schon ausreichend, um darauf erhebliche Summen zu lagern. Immerhin käme es vor – wenn auch nicht als Regelfall – dass Beschuldigte freiwillig ihre Bestände offenlegten, um das zu erwartende Strafmaß zu mildern.
Bei den am Montag gestarteten Auktionen handele es sich hauptsächlich um beschlagnahmte Bitcoins aus dem Drogenhandel im Darknet, also dem Drogenversandhandel. Dabei sei die ZAC NRW landesweit für Verwertungen zuständig. Alle Staatsanwaltschaften können ihre diesbezüglichen Verfahren an die ZAC geben.
Land setzt auf Paper-Wallet – also Stift und Papier
Staatsanwalt Andreas Brück, laut Biesenbach der absolute Kryptoexperte des Landes NRW, erläuterte die konkrete Abwicklung der Auktionen und stellte zu diesem Zweck die verschiedenen Möglichkeiten vor, Bitcoins in oder auf einer Wallet zu speichern.
Von den diversen technischen Möglichkeiten habe sich die ZAC für die sogenannte Paper-Wallet entschieden. Dabei werden privater und öffentlicher Schlüssel auf einem Blatt Papier „gesichert“. So seien die Coins nicht digital angreifbar und für die Staatsanwaltschaft leicht zu signieren und aufzubewahren.
Die Sicherheit der zu verauktionierenden Coins will Staatsanwalt Brück dadurch gewährleisten, dass innerhalb seines Hauses nur eine sehr begrenzte Zahl an Mitarbeitenden Zugang zu der Abteilung hat, die die Wallets erstellt und versiegelt.
Die Zentralstelle hat also nun 15 Paper-Wallets mit Bitcoin in Stückelungen von 0,1 bis 10 Bitcoin erstellt. Die Startgebote liegen zwischen 80 und 95 Prozent des aktuellen Tageskurses. Je mehr Bitcoin am Stück, desto höher das Startgebot, das Brück am heutigen Montag auf der Basis des BTC-Tageskurses festgelegt hatte.
Bei Erfolg sollen Auktionen laufend erfolgen
Oberstaatsanwalt Hartmann geht davon aus, dass die Auktionen erfolgreich verlaufen werden. Für die Zukunft möchte er Bitcoin-Auktionen regelhaft durchführen. Ankündigungen über Auktionsstarts sollen über den Twitteraccount des Ministeriums erfolgen. Dabei werde es keine Zurückhaltung geben, um etwa auf steigende Kurse zu warten. Versteigert werde dann, wenn der Verfahrensstand erreicht sei, der eine Versteigerung erlaubt.
Auf der Auktionsplattform des Landes gilt – wie überall – die Notwendigkeit, sich vor Geboten auszuweisen. So sollen unseriöse Gebote und sogenannte Spaßbietende ferngehalten werden. Die aus den Versteigerungen erzielten Einnahmen fließen in den allgemeinen Landeshaushalt, eine Zweckbindung sei nicht vorgesehen und auch nicht zulässig.
Dann werden ja unsere verehrten beamten in NRW künftig von dreckigen drogengeldern bezahlt.
Prost!!!