Anzeige
Anzeige
Fundstück

„Moderne Kommunikation“: Im Brexit-Vertrag taucht der Netscape Communicator auf

In den 1.200 Seiten haben Beobachter einige Fauxpas gefunden. Unter anderem wird dort eine Verschlüsselung empfohlen, die längst zum Sicherheitsrisiko geworden ist.

1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Die Bürokratie schlägt manchmal merkwürdige Blüten. (Foto: Baloncici/ Shutterstock.com)


Das neue Brexit-Abkommen enthält einige Verweise auf Jahrzehnte alte Technologien. Unter anderem listet es unter „modernen“ E-Mail-Paketen die Web-Dinosaurier Mozilla Mail und Netscape Communicator 4.x auf. Das berichtet die BBC. Der Netscape Communicator weist auf eine Ära hin, in der noch Telefonmodems und Installations-CDs im Einsatz waren. Die letzte Version des Browsers erschien 1997.

Netscape war einer der ersten Browser. Der heutige Valley-Investor Marc Andreessen entwickelte ihn.

Der entsprechende Passus betrifft den Datenaustausch zwischen der Europäischen Union und Großbritannien. Dessen Sicherheit soll gewährleistet werden, indem unter anderem RSA-Verschlüsselung mit 1.024 Länge und SHA-1-Hash verwendet werden soll. Dieser Standard gilt schon seit Längerem nicht mehr als sicher. Ein Sprecher der britischen Regierung versicherte, man verwende die derzeit modernste Technologie, um Daten zu teilen. Sie ständen im Einklang mit Empfehlungen des National Cyber Security Centers.

Copy & Paste ohne Prüfung

Anzeige
Anzeige

Wie der Passus in das Dokument gelangt ist, klärte sich recht schnell. Die Vertragspartner haben anscheinend auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 2008 zurückgegriffen und ihre Beamten die Formulierungen ungeprüft in den Vertrag eingesetzt. Pikant dabei: Schon damals war der Communicator praktisch nicht mehr im Gebrauch und Mozilla hatte bereits sein „Mail“ durch  Thunderbird abgelöst.

Datenschutz-Abmachung mit Großbritannien auf Bewährung

Um einen problemlosen Datenverkehr zwischen den Partnern zu gewährleisten, wird die EU das Königreich zunächst nicht als Drittland ansehen. Das gilt jedoch nur für eine Übergangsperiode von sechs Monaten. Danach muss die EU-Kommission eine sogenannte Angemessenheitsentscheidung hinsichtlich des Datenschutzes treffen. Dabei geht es darum, ob die EU-Bürger einen vergleichbaren Schutz ihrer personenbezogenen Daten genießen wie in der EU. Dagegen könnte der Zugriff von fremden Geheimdiensten etwa im Zuge bilateraler Abkommen wie Safe Harbor oder Privacy Shield sprechen, die einen umfassenden Datenaustausch mit Diensten aus den USA, Kanada und Australien vorsehen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (1)

Community-Richtlinien

M.K.

„Der Netscape Communicator weist auf eine Ära hin, in der noch Telefonmodems und Installations-CDs im Einsatz waren. Die letzte Version des Browsers erschien 1997. “

Der im Brexit-Vertrag erwähnte Netscape Communicator erschien von 1997 bis 2008 als Nachfolger des Netscape Navigators, vom Netscape Navigator steht zum Glück nichts im Vertrag. Ist zwar auch nicht Stand der Technik, aber stammt auch nicht wie vom Autor fälschlicherweise behauptet aus der Ära der Telefonmodems…

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige