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BSI nennt Sicherheitsanforderungen für Gesundheits-Apps

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Technische Richtlinie für Apps veröffentlicht, in denen Gesundheitsdaten verarbeitet werden.

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BSI-Präsident Arne Schönbohm. (Foto: dpa)

In der aktuellen Situation rund um die anhaltende Coronapandemie spielen auch Apps eine wichtige Rolle, wenn es um die Lockerung der geltenden Richtlinien zur Eindämmung des Virus geht. Damit potenzielle Angreifer es schwerer haben, an sensible Gesundheitsdaten, die sich in diesen Apps befinden, zu gelangen, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, jetzt eine umfangreiche Technische Richtlinie für Apps dieser Art veröffentlicht.

Mindestmaß an Sicherheit soll gewährleistet sein

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Wie das BSI mitteilt, verfolge die Technische Richtlinie, die den Namen BSI TR-03161 trägt, die grundsätzlichen Ziele der IT-Sicherheit. Nämlich Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität. Wer die Richtlinie bei der Softwareentwicklung berücksichtigt, sollte die Mindestanforderungen an Sicherheit erfüllen.

Zunächst wird die Richtlinie in einem sogenannten „Trial Use“-Status veröffentlicht. Durch die Erfahrungen aus dem Einsatz in der Industrie wird die Technische Richtlinie nach und nach erweitert und verbessert. Laut BSI wurde die neue Richtlinie nicht extra für die Coronakrise eingeführt, sondern schon einen längeren Zeitraum entwickelt und nun fertiggestellt.

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„Sensible Gesundheitsdaten verdienen einen besonderen Schutz. Sowohl das jeweilige Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer als auch die Hintergrundanwendungen auf Seiten der Anbieter müssen daher ein Mindestmaß an Sicherheit vorweisen können. Denn die Veröffentlichung solch sensibler Daten wie Pulsfrequenz, Schlafrhythmus oder Medikationspläne lässt sich nicht ungeschehen machen. Hier kann nicht, wie im Falle eines Missbrauchs beim Online-Banking, der Fehlbetrag zurückgebucht werden. Mit der nun bereitgestellten Technischen Richtlinie stellt das BSI als die Cybersicherheitsbehörde des Bundes einen wichtigen Leitfaden zur Verfügung, damit die Anwendungen das erforderliche IT-Sicherheitsniveau erreichen können“, wird BSI-Präsident Arne Schönbohm in einer Pressemitteilung des Bundesamts zitiert.

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