Coronakrise: Amazon senkt Datenrate seines Prime-Video-Dienstes in Europa
(Screenshot: t3n)
Am Mittwoch dieser Woche hielt es EU-Kommissar Thierry Breton für geboten, sich per Twitter an die Öffentlichkeit zu wenden und zu postulieren, dass die HD-Auflösung gängiger Video-Streamingdienste den verlässlichen Internetzugang für jedermann gefährden könne.
Politiker „überzeugt“ Unternehmen
Wie so häufig, wenn Politiker etwas behaupten, wurde das Thema in der Öffentlichkeit diskutiert und die Ängste erschienen plötzlich plausibel. Da half es auch nicht, dass ausgewiesene Experten wie der Technik-Chef am weltweit größten Internetknoten DE-CIX ausdrücklich klar machten, über ausreichend Reservekapazitäten zu verfügen.
Den Chef von Netflix hatte Breton zwischenzeitlich persönlich angerufen und an seine Verantwortung für den Fortbestand des Netzzugangs für alle erinnert. Entsprechend war Netflix der erste Streamingdienst, der seine HD-Streams für Europa deaktivierte und für 30 Tage nur noch in Standard-Auflösung senden will.
Auch Youtube knickte vor Breton ein, allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass die Maßnahme im Grunde nicht erforderlich sei, weil die Plattform automatisch auf Bandbreitenbedingungen reagiere und bislang nicht von Spitzenbelastungen gesprochen werden könne. Ärger mit der EU-Kommission wollte das Unternehmen dann aber wohl doch nicht. Nun wird standardmäßig nur noch Standard ausgeliefert, wobei Kunden offenbar weiterhin ausdrücklich höhere Auflösungen anwählen können. Auch bei Youtube soll die Maßnahme 30 Tage wirksam bleiben.
Nun zieht Amazon nach und gibt dabei zu Protokoll, dass man „bei Bedarf mit lokalen Behörden und Internet-Dienstleistern zusammenarbeite, um bei der Beseitigung von Netzwerküberlastungen zu helfen“. Deshalb habe der Dienst in Europa bereits damit begonnen, die Streaming-Bitraten zu reduzieren.
Andere Dienste bleiben gelassen, Bundesnetzagentur auch
Der Business Insider nahm den Schritt zum Anlass, auch bei anderen Streaming-Anbietern nach dem Stand der Dinge zu fragen. Bei Sky und Joyn zeigte man sich wohl selbstbewusster. Beide wollen sich der Reduzierung der Bandbreite nach dem Gusto Bretons nicht anschließen.
Die Neue Zürcher Zeitung wiederum fragte bei der Bundesnetzagentur nach, ob es überhaupt eine rechtliche Möglichkeit gebe, Anbieter von Internetdiensten notfalls einzuschränken oder zu blockieren. Die teilte mit, dass in Deutschland der Grundsatz der Netzneutralität gelte, der festlegt, dass alle Inhalte gleichwertig durch die Kabel zu leiten sind.
Ausnahmen seien aber möglich. Dies erfordere eine „Anordnung durch Rechtsvorschrift, Gericht oder Behörde“ und dürfe nur „zum Schutz der Netzintegrität und -sicherheit sowie zur Verhinderung drohender oder der Abmilderung außergewöhnlicher oder vorübergehender Netzüberlastungen“ erfolgen.