![Mit positivem Coronatest arbeiten gehen – macht in Deutschland jede:r Achte. (Foto: Jarun Ontakrai/Shutterstock) Coronatest positiv arbeiten](https://images.t3n.de/news/wp-content/uploads/2024/01/coronatest-positiv-arbeiten-shutterstock_1668119515.jpeg?class=hero)
Die Regeln zur Isolation und Quarantäne im Fall einer Coronainfektion für Beschäftigte und Arbeitgeber gelten in Deutschland nicht mehr. Eine Infektion muss man seither nicht mehr melden. Ein positiver Coronatest stellt kein Hindernis mehr für Betroffene dar, zur Arbeit zu gehen.
Zur Arbeit mit positivem Coronatest
Und das tun auch viele Beschäftigte, wie eine Studie der Krankenkasse Pronova BKK zeigt. Demnach gehen zwölf Prozent der Arbeitnehmer:innen eigenen Angaben zufolge zur Arbeit, auch wenn sie einen positiven Test gemacht haben. Freilich insbesondere dann, wenn sie keine oder nur milde Symptome haben.
Diejenigen, die Erkältungssymptome haben, aber keinen Coronatest machen – und dann zur Arbeit gehen –, sind in der Rechnung gar nicht aufgeführt. Die Krankenkasse warnt derweil davor, die Coronaerkrankung zu unterschätzen, wie der Tagesspiegel schreibt.
Haben Beschäftigte die Wahl?
Die Wirtschaftspsychologin Patrizia Thamm von der Pronova BKK rät dazu, zu Hause zu bleiben, wenn der Coronatest positiv ausfällt. Damit könne das Risiko einer Ansteckung von Kolleg:innen minimiert werden. Aber haben Arbeitnehmer:innen überhaupt die Wahl?
Wer nicht vom Homeoffice aus arbeiten kann und aufgrund fehlender oder nur geringer Symptome nicht vom Arzt krankgeschrieben würde, müsste eigentlich arbeiten gehen, wie Rechtsanwalt Alexander Bredereck Anfang Januar 2024 der DPA sagte.
Risiko von Abmahnung oder Kündigung
Wer ohne Krankschreibung zu Hause bleibt, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Auf der anderen Seite riskieren Arbeitnehmer:innen, die trotz positivem Test zur Arbeit gehen, dass sie Kolleg:innen anstecken. Ohnehin seien Arbeitnehmer:innen verpflichtet, ihre Arbeitgeber auf die Infektion hinzuweisen.
Bredereck empfiehlt daher, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und Chef oder Chefin zu fragen, was man tun soll. Die Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter:innen und können diese auch nach Hause schicken, um die Kolleg:innen zu schützen. In diesem Fall muss allerdings der Lohn weitergezahlt werden, wie br.de berichtet.
Kranke Beschäftigte bleiben eher zu Hause
Eines hat sich nach der Pandemie aber offenbar geändert, wie die Pronova-BKK-Studie zeigt. Demnach gehen nämlich weniger Menschen krank zur Arbeit als davor, etwa bei Rückenschmerzen oder leichten Erkrankungen.
Aber: Nicht einmal jede:r Dritte kuriert sich laut Studie im Fall einer Erkrankung vollständig aus und bleibt zu Hause, bis er:sie wieder gesund ist. An der Umfrage nahmen 1.204 Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren teil.