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Corona-Verordnung am Arbeitsplatz beendet: Das ändert sich jetzt

Die Sonderregeln am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung laufen aus. Tatsächlich sollen sie sogar zwei Monate früher als geplant beendet werden, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Ich werde per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben“, gab der SPD-Politiker gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) zu verstehen.
Die bisherigen Vorkehrungen, zu denen auch die bereits im März vergangenen Jahres beendete Homeoffice-Pflicht gehörte, hätten vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet, so Hubertus Heil weiter: „Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden.“ Inzwischen habe sich die Lage jedoch geändert.
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Grund für die vorzeitige Beendigung sei die zunehmende Immunität in der Bevölkerung, so der Bundesarbeitsminister zur dpa. Die Zahl der Neuerkrankungen gehe stark zurück. „Daher sind bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig“, so Hubertus Heil. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis zum 7. April 2023 befristet worden.
Derzeit sind Unternehmen noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, Möglichkeiten des Arbeitens von zu Hause aus zumindest zu prüfen. Zudem ist die AHA+L-Regel geboten, schreibt die dpa. Mit dem Auslaufen der Sonderregeln am Arbeitsplatz zum 2. Februar 2023 sind auch diese Themen beendet.
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