Jetzt ist neben Shutterstock auch Adobe Stock bereit, Kreationen von Dall-E und Co. ins Repertoire aufzunehmen. Das geht aus einem Blogbeitrag des Unternehmens hervor.
Adobe Stock: KI-Bilder sind erlaubt – aber nur, wenn sie den Richtlinien entsprechen
Shutterstock hatte bereits im Oktober dieses Jahres angekündigt, den Bildgenerator Dall-E 2 in die Suchabfrage der hauseigenen Stockfoto-Plattform einzubauen. In Kooperation mit OpenAI sollen künftig direkt aus der Suchabfrage KI-generierte Bilder entstehen, die dann wie reguläre Bilder erworben werden können.
Das Modell, das Adobe jetzt vorgestellt hat, sieht etwas anders aus: KI-generierte Bilder sollen künftig nicht vom Plattformbetreiber selbst eingestellt werden, sondern von den User:innen – die damit auch die Hauptverantwortung tragen. Wer eine KI-Kreation zum Verkauf anbieten will, muss dafür sorgen, dass sie bestimmten Richtlinien entspricht.
Die besagen unter anderem, dass die generierten Bilder speziell gekennzeichnet werden, reale Personen, Orte oder Logos sollten nicht abgebildet werden. User:innen müssen außerdem vor dem Upload sicherstellen, dass die Bilder auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Dabei helfe zum Beispiel ein Blick in die AGB der bildgenerierenden Anwendung, heißt es im Regelwerk von Adobe.
KI-Bilder bei Adobe Stock: Was springt für Künstler:innen raus?
Ob nun Shutterstock oder Adobe: Neben der Frage, wer als Urheber:in von KI-generierten Bildern gilt, bleibt bei deren Vermarktung noch ein ethisch schwieriger Aspekt bestehen.
Um aus Text ein Bild generieren zu können, müssen KI-Anwendungen wie Dall-E und Midjourney zunächst mit einer großen Menge bereits bestehender Bilder trainiert werden. In diesen Trainingsdaten landen auch zahlreiche Werke von Künstler:innen und Bildagenturen – bisher ohne deren Erlaubnis und ohne eine Vergütung.
Shutterstocks Antwort auf diese Problematik ist ein Fonds, aus dem Künstlerinnen und Künstler, die „mit ihren Werken zur Entwicklung der KI-Modelle beigetragen haben“, eine „zusätzliche Vergütung“ erhalten sollen. Zudem sollen „Mitwirkende“ mit Lizenzgebühren entschädigt werden, „wenn ihr geistiges Eigentum verwendet wird“.
Bei Adobe wird künftig vergütet, wer mithilfe einer KI-Anwendung Bilder erstellt. „Unsere Richtlinie für generative KI legt die Macht dieser Werkzeuge in die Hände von Künstlern und ermöglicht es ihnen, Geld für KI-generierte Inhalte gemäß unseren Vergütungsrichtlinien zu erhalten, so wie sie es auch für andere Inhalte tun“. Die Problematik der Trainingsdaten wird im aktuellen Blogbeitrag allerdings nicht konkret aufgegriffen.