
Nickelodeon untersucht einen Datendiebstahl, der sich im Januar ereignet haben soll. (Bild: Allmy / shutterstock)
Der amerikanische Fernsehsender Nickelodeon hat wohl ein Datenleck im Umfang von 500 Gigabyte an geschützten Informationen erlitten. Die Nachricht über das Leck wurde am 29. Juni von einem Twitter-Nutzer geteilt. Er veröffentlichte ein Video, das eine Reihe von Dateien zeigt, die angeblich Nickelodeon gehören und gestohlen und verbreitet wurden – darunter Details zu unveröffentlichten Shows und Drehbüchern, die bereits Jahrzehnte alt sein sollen. Auch Charakterbilder und unveröffentlichte Songs aus verschiedenen Shows sollen in den gestohlenen Daten zu finden sein.
Mittlerweile hat Nickelodeon bestätigt, dass die veröffentlichten Daten echt sind. „Uns sind Social-Media-Beiträge bekannt, denen zufolge produktionsbezogene Dateien ohne Genehmigung zur Verfügung gestellt wurden, und wir untersuchen das“, sagte ein Nickelodeon-Sprecher gegenüber The Register. Er versicherte, dass die durchgesickerten Daten keine Nutzer- oder Mitarbeiterdaten enthalten und dass sie sich auf Produktionsressourcen und anderes geistiges Eigentum beschränken.
Datendiebstahl bereits im Januar
Das Datenleck wurde offenbar durch eine Authentifizierungslücke innerhalb der Animationsabteilung von Nickelodeon verursacht. Der Datendiebstahl soll im Januar 2023 stattgefunden haben. Die Software-Schwachstelle, die zu dem Cyberangriff führte, wurde angeblich zwei Monate später behoben. Daraufhin wurden alle gestohlenen Dateien zunächst auf einem privaten Discord-Server geleakt. In den vergangen Wochen wurden sie dann in den sozialen Netzwerken verbreitet.
Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die durchgesickerten Daten keinen nennenswerten geschäftlichen Schaden verursachen, drohen denen, die sich an der Weiterverbreitung der Inhalte beteiligen, rechtliche Konsequenzen. Die Anwälte von Nickelodeon haben bereits Maßnahmen ergriffen und einen Deaktivierungsantrag gemäß des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) gestellt. Dieser stellt die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material unter Strafe.