Das Bundeskartellamt hat sich mit den in Deutschland verfügbaren Smart TVs beschäftigt. Nach Meinung der Behörde weisen die Datenschutzbestimmungen von fast allen Geräten „schwerwiegende Transparenzmängel“ auf. Damit verstoßen sie gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Konkret stören sich die Experten des Bundeskartellamts daran, dass Datenschutzbestimmungen der Smart TVs für alle möglichen Dienste und Prozesse gelten. Verbraucherinnen und Verbraucher seien daher nicht in der Lage, die Geräte so zu nutzen, dass sie möglichst wenig persönliche Daten preisgeben. Zudem sei es in aller Regel nicht möglich, sich vor dem Kauf eingehend über die Datenschutzbestimmungen zu informieren.
Außerdem sei in aller Regel kaum ersichtlich, welche Daten konkret erfasst werden und mit welchen Drittanbietern die Smart-TV-Hersteller diese Daten teilen. „Fast jedes neu verkaufte Fernsehgerät ist heute ein Smart TV. Anders als herkömmliche Fernseher bieten Smart TVs unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten im digitalen Verbraucheralltag. Bei vielen Smart-Funktionen hinterlassen Verbraucher jedoch digitale Spuren. Die Empfänger der Daten nutzen diese geschäftlich und zwar meistens, ohne die Verbraucher vorab ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung zu informieren. Das sollte sich ändern“, fordert Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt.
Smart TVs: Bundeskartellamt stört sich an mangelnder Update-Sicherheit
Neben der Datenschutzregelung hat sich das Bundeskartellamt die Update-Politik der Smart-TV-Anbieter angeschaut. Auch davon zeigt sich die Behörde in ihrem Bericht wenig begeistert: Kein Hersteller mache verbindliche Angaben darüber, wie lange ein Gerät mit Sicherheits-Updates versorgt wird. Die Information bräuchten Verbraucher jedoch, um einschätzen zu können, wie lange sie einen Smart TV einigermaßen gefahrlos im eigenen Netzwerk betreiben können.
Bei etlichen Herstellern sei überdies nicht klar, wie lange es überhaupt irgendwelche Updates für einen Fernseher gebe. In ihrem Bericht fordert die Behörde daher: „Der Gesetzgeber sollte in Bezug auf die Versorgung mit Software-Updates die Rechtsstellung des Verbrauchers insbesondere gegenüber Herstellern verbessern.“ Für die Untersuchung hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben Smart TVs von rund 20 in Deutschland aktiven Marken untersucht. Unterstützt wurde die Behörde dabei von Fachleuten aus der Industrie und der Forschung.
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