Anzeige
Anzeige
News

Der Banking-Dienst Holvi für Selbstständige führt Datev- und Lexoffice-Austausch ein

Der digitale Banking-Dienst Holvi, der sich auf Selbstständige und Freiberufler spezialisiert, bietet jetzt auch Datev-Export und Austausch mit Lexoffice an – eine Funktion, die vieles vereinfachen kann.

Von Tobias Weidemann
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Digitales Konto mit Buchhaltung in der Cloud – Holvi führt beides zusammen (Foto: Holvi)

Hinweis: Wir haben in diesem Artikel Provisions-Links verwendet und sie durch "*" gekennzeichnet. Erfolgt über diese Links eine Bestellung, erhält t3n.de eine Provision.

Holvi, Anbieter eines digitalen Bankkontos für Selbstständige, hat zwei neue Kooperationen bekannt gegeben, die das Konto in der Tat für viele Selbstständige, die ihre Buchhaltung weitgehend in Eigenregie erledigen, attraktiver machen. Ab sofort bietet das Unternehmen ein Datev-standardisiertes Buchhaltungsreporting an und integriert die Funktionen von Lexoffice in seiner Plattform. Die Schnittstelle zu Datev ermöglicht es, alle Finanz- und Rechnungswesen-Daten direkt in das Datev-System zu übermitteln.

Anzeige
Anzeige

Bei der Datev-Schnittstelle handelt es sich um ein System, das die meisten Steuerberater einlesen können, ohne sämtliche Einzeldaten erfassen zu müssen. Mit wenigen Klicks hat der Steuerberater damit Zugriff auf alle notwendigen Informationen. Das spart Zeit und reduziert letzten Endes auch Kosten, wenn man die Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt oder gar eine Bilanz benötigt.

Holvi setzt jetzt auf Lexoffice-Anbindung

Die zweite Änderung betrifft Lexoffice, das von Lexware herausgegebene Buchhaltungssystem für die Cloud. Lexoffice wendet sich an Kunden, die entweder ihre Buchhaltung und die gesamte Steuererklärung auf eigene Faust per Software lösen oder zumindest die Buchhaltung in Eigenregie regeln. Transaktionen des Holvi-Kontos* wie Betriebsausgaben oder Umsätze werden sofort erfasst und in der Lexoffice-Buchhaltung sichtbar, ohne dass der Nutzer aktiv eingreifen muss. Holvi-Kunden können mobil auf diesen Service zugreifen, egal, wo sie sich befinden oder von wo aus sie gerade arbeiten und sparen so Zeit, die sie stattdessen in ihr Unternehmen investieren können.

Anzeige
Anzeige

Es handelt sich hierbei allerdings nur um einen Datenaustausch zwischen dem Holvi-Konto und Lexoffice, ohne dass es spezielle Bundle-Angebote gäbe oder gar bestimmte Funktionen für Nutzer des Holvi-Kontos inklusive wären. Im Prinzip müsste dies in der Vergangenheit über den Umweg der Onlinebanking-Anbindung per HBCI auch schon möglich gewesen sein, so wie auch andere Cloud-Buchhaltungs-Tools (etwa Papierkram) die Zahlungen HBCI-fähiger Konten gemäß PSD2 abgleichen können.

Anzeige
Anzeige

Holvi fokussiert sich auf deutschen Markt

Laut Holvi wolle man so den Kunden die Buchhaltung erleichtern, was sich in papierlosen Workflows und übersichtlichem Arbeiten ausdrücken kann. Es ist nicht die erste Kooperation dieser Art – kürzlich hatte das Unternehmen bereits eine Vertriebskooperation mit Exali, einem Anbieter für unternehmerische Haftpflichtversicherungen, angekündigt.

Die finnische Bank will sich offenbar in Zukunft auf den deutschen Markt fokussieren: „Wir sehen Deutschland als unseren zweiten Heimatmarkt und werden 2019 weitere Schritte zur Lokalisierung unseres Produkts für deutsche Mikrounternehmer unternehmen“, erklärt Antti-Jussi Suominen, CEO von Holvi. „Der Datev-Export ermöglicht es unseren Kunden, die mit externen Steuerberatern zusammenarbeiten, effizienter zu arbeiten und ihre Finanzen vollständig in Holvi zu führen.“

Anzeige
Anzeige

Was der Kunde wissen sollte: Obwohl der Anbieter eine finnische Iban verwendet, sollte diese problemlos auch von deutschen Kunden verwendet werden können – wichtig ist natürlich, eine Sepa-Überweisung zu wählen, um nicht Auslandsentgelte zahlen zu müssen (Punkt 10 und 11).

t3n meint: Die Integration unterschiedlicher Services rund um Finanzen, Buchhaltung und Steuererklärung ist gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern ein Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere durch die verpflichtende Umsetzung der PSD2-Verordnung im Laufe des Jahres durch die Banken werden wir noch etliche Vereinfachungen und Automatisierungen in diesem Bereich sehen – bei der Abfrage von Konten ebenso wie bei der Auslösung von Zahlungsvorgängen. Tobias Weidemann

Das könnte dich auch interessieren:

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (1)

Community-Richtlinien

Michael Baierl

Hallo Tobias,
das ist ja ganz fein, aber leider funktionieren in der Praxis selbst einfachste Buchhaltungsthemen nicht zuverlässig. Mehr als ein „besseres Bankkonto“ ist Holvi dann doch nicht, wenn man es im Detail ausprobiert, der Support ist quasi nicht erreichbar und Weiterentwicklung gab es im letzten Jahr so gut wie keine.
Auch Fehler in der Website werden (falls überhaupt) nur mit einer Standardmeldung beantwortet aber nie ausgebessert.
Daher – außen hui, innen pfui, das ist mein Fazit nach über 3 Jahren mit Holvi…
lg
Michael

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige