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Ratgeber

49-Euro-Ticket ist da: Alles, was du zum Deutschlandticket wissen musst

Nach dem 9‑Euro-Ticket im vergangenen Sommer soll nun das dauerhafte 49-Euro-Ticket für den Personennahverkehr kommen. Wie man es bekommt und was es zu beachten gibt, erfährst du hier.

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Das Deutschlandticket ist finanziert. (Foto: Shutterstock/Andre Engelhardt)

Der 1. Mai 2023: Stichtag für die Gültigkeit des Deutschlandtickets. So heißt das 49-Euro-Ticket offiziell. Verkauft wurde es bereits seit April 2023, wenn sich auch der Verbraucherzentrale-Bundesverband über Probleme wie den komplizierten Kauf und den Abo-Zwang beschwerte. Doch nicht nur der Kaufprozess, auch Gültigkeit und eine Schufa-Abfrage werfen Fragen auf.

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Das 49-Euro-Ticket gilt jeweils monatsweise, kann also nicht flexibel über den Monatswechsel hinaus genutzt werden. Es ist nicht übertragbar und es gibt bei der Buchung und der Nutzung einiges zu beachten. Um sich auszuweisen, wird bei Fahrten mit dem Deutschlandticket zur Identifikation bei Fahrausweis­überprüfungen ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.

Wo gilt das 49-Euro-Ticket und wo ist es nicht gültig?

Grundsätzlich soll das Ticket eine Art Flatrate für den öffentlichen Personennahverkehr sein, es gilt also prinzipiell in allen Verkehrsverbünden sowie deutschlandweit im Bahnverkehr der Deutschen Bahn, hier allerdings nur in den Nahverkehrszügen (also nicht in ICE, IC, EC und anderen Zügen des DB-Fernverkehrs), jeweils nur in der zweiten Klasse. Ein Upgrade in die erste Klasse ist ebenso ausgeschlossen wie die partielle Nutzung des Fernverkehrs, hierfür müssen die vollen Fahrpreise bezahlt werden. Grundsätzlich ausgeschlossen sind einzelne private Busverkehre sowie die Museums- und Privatbahnen und generell Flixbus und Flixtrain.

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Kann ich ein Fahrrad, meinen Hund, Kinder und andere Begleitpersonen mitnehmen?

Hier gelten die im jeweiligen Verbund gültigen Regeln, was insbesondere bei längeren Strecken eine echte Herausforderung werden kann, weil du dann gegebenenfalls nur für bestimmte Streckenteile eine eigene Fahrkarte etwa für den Hund brauchst. Die Mitnahme von Kindern ab sechs Jahren oder anderen Begleitpersonen ist nicht vorgesehen (bei Kindern unter sechs Jahren fällt ohnehin kein Ticket an), auch fürs Fahrrad musst du meist extra zahlen – mit Ausnahme von Klapprädern bis zu einer bestimmten Größe. Näheres zur Größe und zur Frage, ob das Teil zusammengeklappt sein muss, regeln die jeweiligen Verbünde selbst.

Ich habe bereits ein Abo eines Verbunds. Muss ich dieses kündigen oder stellt sich das um?

Auch das ist vom jeweiligen Verkehrsbetrieb abhängig. In vielen Fällen bietet das Abo, das du bereits hast, großzügigere Mitnahmeregelungen, etwa am Wochenende. Daher werden in vielen Fällen die Karten nur auf Antrag umgestellt. Die Verkehrsverbünde haben aber ein Interesse daran, hier kulant umzustellen, um nicht zu riskieren, dass Fahrgäste das Deutschlandticket in Zukunft bei einem anderen Verkehrsbetrieb kaufen, der dann zunächst die (hinterher umzuverteilenden) Einnahmen hat.

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Wo wird es das Ticket geben? Ist es egal, wo, über wen und wie ich das Ticket buche?

Das monatlich kündbare Ticket kann über die jeweiligen Apps der Verbünde sowie über die dazugehörigen Kundenzentren erworben werden und soll vor allem – aber nicht ausschließlich – digital erhältlich sein. Wer kein geeignetes Smartphone hat, kann das Ticket auch als Chipkarte, oder zunächst auch als Papierticket erhalten, bis die Chipkarte verfügbar ist. Der Betrag wird dabei monatsweise vom Konto abgebucht, andere Bezahlverfahren sind nicht angedacht.

Prinzipiell gibt es nur ein Deutschlandticket, das du überall zu denselben Konditionen buchen kannst. Das bedeutet aber auch, dass die Verkehrsverbünde um die Kund:innen buhlen, etwa mit bestimmten Apps wie der „Dein Deutschlandticket“-App des Entwicklers Mobility Inside.

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Wie lange muss ich das Ticket buchen und wann muss ich spätestens kündigen?

In der Regel muss das Ticket bis zum 25. eines Monats gebucht werden, damit es für den Folgemonat zugestellt werden kann, die Bahn weist an einigen Stellen aber bereits den 10. des Vormonats aus, wenn eine Chipkarte benötigt wird.

Warum das so ist, bleibt unklar, da es sich ja im Prinzip um ein digitales Ticket handelt, dass prinzipiell mit entsprechender komplett automatisch-digitaler Vertriebslösung binnen weniger Minuten verfügbar sein müsste (sofern die Schufa-Auskunft passt). Es könnte allerdings sein, dass hier in den nächsten Monaten noch nachgebessert wird, da ein solches Ticket durchaus auch im Laufe des Monats sinnvoll sein kann und sich bei entsprechender Nutzung amortisiert.

Warum gibt es eine Schufa-Abfrage?

Der Preis für das Ticket wird monatlich abgebucht, sodass sich eigentlich auch die Schufa-Abfrage nicht wirklich erklärt. Denn das Risiko für die Verkehrsbetriebe liegt damit gerade einmal bei 49 Euro für die nächste Rate. Umgekehrt benachteiligt ein nicht ausreichender Schufa-Score, wie hoch dieser für eine Ablehnung auch immer liegt, jene Kund:innen, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind.

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Wie können Unternehmen das 49-Euro-Ticket noch günstiger machen?

Bund und Länder sowie die Verkehrsverbünde haben angekündigt, dass sie das Ticket noch mal in Form eines Firmentickets um fünf Prozent verbilligen wollen, wenn der Arbeitgeber die Tickets gesammelt für seine Mitarbeitenden um weitere 25 Prozent verbilligt. Konkret bedeutet das, dass Beschäftigte das Ticket um mindestens 30 Prozent rabattiert bekommen können. Für viele Unternehmen ist das attraktiv, da sie ohnehin einen Zuschuss zum Jobticket bezahlt haben. Ob dein Arbeitgeber dabei ist, kann dir die Personalabteilung sagen. Insbesondere, wenn ein Zuschuss als Gehaltsbestandteil im Vertrag steht, sollte das möglich sein.

Wird es weitere Vergünstigungen geben?

Einige Bundesländer und Verkehrsverbünde planen spezielle Sozialtickets oder vergünstigte Tickets für bestimmte Personengruppen. Im Saarland und in Bayern wird es etwa für Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen ein verbilligtes Ticket für 29,00 Euro oder 30,40 Euro geben, in anderen Regionen könnte so etwas noch kommen.

Ebenfalls noch auszuhandeln sind Lösungen für Studierende, die in der Vergangenheit bereits Semestertickets hatten. Da diese aber jeweils sehr unterschiedlich ausgehandelt wurden, informiert man sich am besten vor Ort. In einigen Fällen kann auch das (günstigere) Semesterticket weiterhin in der reduzierten Gültigkeit bestehen bleiben oder aufgrund von Mitnahmeregeln sinnvoll sein. Darüber hinaus soll eine bundesweite Lösung mit den jeweiligen Vertreter:innen der Studierendenwerke erarbeitet werden.

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Noch nicht klar ist, ob es spezielle Monatskarten fürs Fahrrad, für die Mitnahme von Haustieren oder für andere Sonderfälle geben wird. Klar ist aber, dass die kostenlose Mitnahme von Familienmitgliedern nicht vorgesehen ist, sodass jedes Mitglied (zumindest ab sechs Jahren) ein eigenes Ticket brauchen wird.

Für wen lohnt sich das 49-Euro-Ticket überhaupt?

Am meisten profitieren natürlich Pendler:innen, wenn diese angesichts der bisherigen Verbund-Kleinstaaterei bisher mehrere Tickets kombinieren mussten. Wer etwa von Mannheim nach Frankfurt pendelt, hatte in der Vergangenheit jeweils eine Monatskarte des Mannheimer MVV, der hessischen RMV sowie die Bahnkarte in der Nahverkehrs- oder Fernverkehrsvariante. Das wird nun deutlich einfacher und wohl selbst für ICE-Pendler billiger.

Brauchen Bahncard-100-Besitzer:innen auch das 49-Euro-Ticket?

Seit dieser Woche ist klar, dass die bisherige Regelung, dass mit der Bahncard 100 nicht alle Nahverkehrsmittel (etwa Busse auf dem Land, die keinem Verbund angehören) genutzt werden können, obsolet ist. Die Bundesregierung hat diese Woche erklärt, dass die Bahncard 100 dahingehend erweitert wird.

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Doch auch wer nicht täglich mit Bus und Bahn unterwegs ist, profitiert finanziell (und schont die Umwelt). Ein Länderticket – die Tageskarte für den Nahverkehr eines Bundeslandes – kostete bisher rund 25 Euro plus einige Euro für zusätzlich mitfahrende Personen. Selbst im ländlichen Raum kann es sich bezahlt machen, mit dem Auto zu einem Park-and-ride-Parkplatz zu fahren und so die teuren Parkgebühren in der Großstadt zu sparen.

Bleibt es jetzt erst einmal beim Preis von 49 Euro?

Auch das ist nicht sicher. Bund und Länder sind sich zwar vorerst über die gemeinsame Finanzierung des Tickets zum Preis von 49 Euro einig. Von beiden Seiten werden dafür 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Mögliche Mehrkosten der Verkehrsunternehmen durch Einnahmeausfälle im Einführungsjahr werden ebenfalls gemeinsam getragen. Für die Jahre nach 2023 wollen Bund und Länder gemeinsam prüfen, wie die Finanzierung aus den verabredeten Fördermitteln und den Fahrgeldeinnahmen gesichert werden kann. Es steht also zu befürchten, dass bereits 2024 eine Preiserhöhung droht.

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