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Über 50 Prozent günstiger: E-Auto-Laden könnte deutlich weniger kosten

Das Laden vom E-Auto an einer öffentlichen Ladesäule könnte eigentlich günstiger sein – wenn beispielsweise die Strompreisbremse weitergegeben würde.

1 Min. Lesezeit
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Das Laden eines E-Autos an einer öffentlichen Ladesäule könnte deutlich günstiger sein – wenn Subventionen weitergegeben werden. (Bild: Southworks/ Shutterstock)

Strompreisbremse und Klimabonus, die sogenannte THG-Quote, könnten das Laden von Elektroautos an öffentlichen Ladesäulen deutlich günstiger machen. Laut dem Ladesäulencheck 2023 könnte der Preis dadurch um 56 Prozent gesenkt werden.

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Kostensenkung um mehr als 50 Prozent

Beim durchschnittlichen Preis von 52 Cent pro Kilowattstunde könnten die Kosten auf 23 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Die Zahlen wurden von der Statistik-Plattform Statista im Auftrag vom Ökostrom-Anbieter Lichtblick erhoben. Ausgewertet wurden dafür Tarife von „führenden Betreibern“.

Demnach ist das Laden an der öffentlichen Säule kaum günstiger oder sogar teurer als das Tanken. An einer normalen Ladesäule sollen 10,42 Euro für 100 Kilometer Reichweite fällig werden, bei der Schnellladesäule kostet Energie für so eine Strecke 12,51 Euro. Wer für die Strecke Benzin tankt, bei einem Verbrauch von sechs Litern pro Kilometer, gibt 10,47 Euro aus.

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Ladesäulen-Betreiber nicht zur Subventions-Weitergabe verpflichtet

Dabei könnte das Laden von E-Autos deutlich gegenüber des Tankens vom Benziner gewinnen – dazu müssten allerdings die Gelder aus Strompreisbremse und Klimabonus an die Verbraucher:innen weitergegeben werden.

Das ist aktuell allerdings nicht der Fall: Die Betreiber von Ladesäulen sind nicht dazu verpflichtet, die Subventionen der Strompreisbremse an ihre Kund:innen weiterzureichen. Nur ein Betreiber wolle Vergünstigungen Ende des Jahres an die Kund:innen weitergeben.

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Ein anderer Punkt ist der Klimabonus: Dabei erwerben Mineralölfirmen die Co2-Emissionen, die Gelder sollen die Ladesäulenbetreiber wiederum in den Ausbau der Infrastruktur stecken. Laut dem Ladesäulencheck sei das allerdings nicht der Fall – die Lichtblick-Forderung ist, die Vergünstigung direkt an die Nutzer:innen weiterzugeben.

Elektroautos: 5 Vorurteile und was an ihnen dran ist Quelle: husjur02 / shutterstock

Lichtblick selbst ist Drittanbieter und hat damit laut eigener Aussage keinen Anspruch auf den Klimabonus. Ihre Idee ist unter anderem, dass jeder Versorger an öffentliche Ladesäulen liefern soll und Kund:innen dann an der Ladesäule entscheiden könnten, wessen Strom sie beziehen. Derzeit würde es Monopole geben, regionale Energieversorger hätten da die Oberhand. Die Betreiber würden bisher immer nur einen Anbieter an den Säulen haben.

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2 Kommentare
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Sig

warum gilt hier nicht „Merit-Order“??
Kraftstoff hat ca.10kWh proLiter, ist damit deutlich günstiger…obwohl nochmal giftige Emissionen entstehen.

Antworten
Lars Heidemann

Viele der öffentlichen Ladestationen sind in der Hand von Energiekonzernen oder Stadtwerken, warum sollten diese andere Anbieter zulassen? Das wäre ja so, als würde man an der ARAL Tanke auch den Sprit von Jet tanken. Das widerspricht der freien Marktwirtschaft.

Aber um konkret auf die Forderung zu antworten: das würde voraussetzen, dass die THG-Quote erstens festgeschrieben ist und zweitens zeitnah ausgezahlt würde.
Denn die Gutschrift erfolgt erst im Folgejahr der Bereitstellung des Stroms. Sprich, man würden den Ladenden Kredit geben, der gegenfinanziert werden muss. Das wäre bei einer Vorleistung von ca. 30% der Ausgaben ein Kraftakt, den man nur schwer stemmen kann, ohne sich im Finanzmarkt Geld zu besorgen, was wiederum zu Kosten (Zinsen, Verwaltung…) führen würde und diese Verrechnung zu Nichte macht.

Und ich rede aus der Praxis. Wir haben eine (teil-)öffentliche Ladesäule mit mehreren Ladepunkten installiert, kaufen den Strom bei den Stadtwerken und erhalten nur ein paar Cent über unserem Einkaufspreis für die Bereitstellung. Die Säulen haben einen recht hohen Anschaffungswert, jede Transaktion kostet Geld (Fixkosten, zzgl. prozentuale Abgabe an den Abrechnungsdienstleister).
Die THG-Quote wird für 2023 geringer sein, als noch 2022, ist also kein fester Posten zur Verrechnung. Außerdem erfolgt die Auszahlung aus der THG-Quote für alle KWh aus 2022 erst irgendwann in 2023. Wer soll das denn vorfinanzieren? Und wann soll sich die Installation einer solchen Säule dann rechnen? Dann stellt die doch niemand mehr auf?
Die THG-Quote wird auch nur begrenzt den Strompreis „subventionieren“ und verzerrt die realen Kosten. Spannender ist die Frage, warum die fossilen Brennstoffe wieder so günstig geworden sind. Dann wäre die Rechnung sicherlich zu Gunsten der E-Autos aufgegangen.

Just my 5 Cent.

Antworten

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