Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
News
Verpasse keine News mehr!

Bei Ebay oder Kleinanzeigen verkaufen? Darum solltest du diese Sätze unbedingt kennen

„Privatverkauf: Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.“ Sätze wie diesen liest man bei Inseraten im Netz häufiger. Was viele nur nicht wissen: Sie entbinden Verkäufer keineswegs von ihrer Haftung.

Quelle: dpa
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Wer privat etwas bei Ebay verkaufen will, sollte darauf achten, die richtigen Worte für die Artikelbeschreibung zu wählen. (Foto: Natee Meepian/ Shutterstock).

Was nicht mehr gebraucht wird, wird verkauft: Gerade alte Technik kann bei Online-Verkaufsplattformen noch Geld bringen. Doch wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus – müssen Verkäuferinnen und Verkäufer Ware eines Privatverkaufs reparieren oder zurücknehmen, die nicht funktioniert? Grundsätzlich schon – so sieht es das Gesetz vor. Privatverkäufer können sich aber – im Gegensatz zu gewerblichen Händlern – ganz oder teilweise davon freimachen. Darauf weist die Zeitschrift Stiftung Warentest (Ausgabe 6/2025) hin.

Anzeige
Anzeige

Bei Inseraten von Neu- und Gebrauchtwaren sollte dafür in der Artikelbeschreibung stehen „Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus“, raten die Juristen der Stiftung Warentest. Geht eine Ware dann nach dem Verkauf kaputt, ist der Verkäufer in der Regel fein raus.

Bei wiederholtem Haftungsausschluss vorsichtig sein

Allerdings: Der Sachmangelausschluss beschränkt sich auf einzelne Angebote. Wird diese Formulierung mehr als zweimal verwendet, ist sie ohne geeigneten Zusatz unwirksam. Denn dann gilt sie als allgemeine Geschäftsbedingung. Und diese dürfen Käuferinnen und Käufer nicht unangemessen benachteiligen.

Anzeige
Anzeige

Wer die Formulierung also mehr als zweimal bei Gebrauchtwaren anwenden möchte, sollte den Haftungsausschluss entsprechend beschränken – um etwa die Haftung durch vorsätzliche Täuschung oder verschwiegene Mängel nicht auszuschließen. Dazu sollte Stiftung Warentest zufolge um folgenden Satz ergänzt werden:

„Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleiben uneingeschränkt.“

Bei Neuware gelten besondere Regeln

Bei Neuware ist die Regelung besonders streng. Wer die Sachmangelhaftung hier mehr als zweimal ausschließen möchte, schaut in die Röhre. Denn laut Stiftung Warentest ist das in diesen Fällen nicht möglich. Möglich ist dann lediglich die Verkürzung der Sachmangelhaftung auf ein Jahr (statt zwei Jahre).

Die entsprechende Formulierung sollte dann lauten:

„Ich beschränke die Sachmangelhaftung auf ein Jahr ab Lieferung der Sache. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleiben uneingeschränkt.“

Bekannte Mängel besser nicht verschweigen

Übrigens: Verkäuferinnen und Verkäufer sollten Mängel, von denen sie wissen, niemals verschweigen, rät die Zeitschrift. Käuferinnen und Käufer dürfen in diesem Fall nämlich davon ausgehen, dass das angebotene Gerät funktionstüchtig ist. Ist es das wider Erwarten nicht, können sie nicht nur die Rückerstattung des Kaufpreises, sondern auch Schadenersatz verlangen. Noch dazu droht ein Strafverfahren.

Anzeige
Anzeige

Wissen Verkäuferinnen und Verkäufer hingegen nichts über die verkaufte Ware – etwa weil es sich um ein Erbstück handelt -, dürfen sie das offenlegen. Erwerber müssen dann damit leben, wenn das Produkt eine Macke hat.

Gut zu wissen: Was ähnlich klingt, muss nicht genauso wirksam sein. Denn im Netz finden sich unter Inseraten häufig Formulierungen wie „Privatverkauf: Garantie und Rücknahme ausgeschlossen“. Diese schützen im Gegensatz zu oben stehenden nicht wirksam vor einem Haftungsausschluss, teilt Stiftung Warentest mit. Denn die Garantie ist prinzipiell eine freiwillige Leistung eines Verkäufers, die daher nicht explizit ausgeschlossen werden muss. Die Gewährleistung ist es, die gesetzlich verankert ist und daher ausgeschlossen werden sollte.

Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen

PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen Quelle: Jeramey Lende / Shutterstock

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren