Lastschrift gehört neben Paypal, Rechnung und Kreditkarte in Deutschland zu den beliebtesten Zahlungsarten beim Onlineshopping. Der Umsatzanteil der Zahlungsart Lastschrift/Bankeinzug am deutschen E-Commerce-Umsatz betrug 2020 laut EHI-Zahlen knapp 18 Prozent. In vier von fünf Online-Shops können Kund:innen per Lastschrift bezahlen. Ausgerechnet beim zweitgrößten E-Commerce-Marktplatz Ebay ist das derzeit allerdings nicht möglich.
Ebay und Ratepay prüfen Lastschrift-Betrug
Schon seit Ende Oktober sei die gemeinsam mit dem Berliner Zahlungsdienstleister Ratepay angebotene Zahlungsoption ausgesetzt, erklärte Ebay gegenüber dem Handelsblatt. Ebay lägen Informationen vor, laut denen über die Ratepay-Lastschrift eine Reihe von nicht autorisierten Käufen und Zahlungsforderungen getätigt worden seien. Diese Informationen nehme Ebay sehr ernst. Jetzt werde geprüft, ob ob Betrüger:innen Zahlungen von Konten betroffener Kund:innen ausgelöst oder das zumindest versucht hätten.
„Zusammen mit Ratepay arbeiten wir daran, diese Probleme zu lösen. In der Zwischenzeit wird das Ratepay-Lastschriftverfahren vorübergehend nicht mehr als Zahlungsoption angeboten“, teilte Ebay mit. Wie lange „vorübergehend“ sei, also wann die Option wieder angeboten werden soll, sagte Ebay nicht. Laut Ratepay gibt es kein grundsätzliches Problem mit der Lastschriftzahlung.
Die nicht autorisierten Zahlungsaufforderungen könnten demnach mithilfe von Identitätsdiebstahl ermöglicht worden sein. Dabei würden die Daten betroffener Kund:innen für die Ebay-Bestellung missbräuchlich verwendet, wie das Handelsblatt Ratepay zitiert. Ratepay, eine frühere Otto-Tochter, gehörte zunächst zum dänischen Zahlungsdienstleister Nets. Nach dessen Merger mit dem italienischen Zahlungsabwickler Nexi ist Ratepay jetzt Teil von Nexi.
Unberechtigte Lastschriften zurückbuchen
Derzeit können Ebay-Käufer:innen ersteigerte oder gekaufte Produkte per Paypal und Kreditkarte, mit ausgewählten Debitkarten, via Apple Pay und Google Pay sowie per Klarna-Sofortüberweisung bezahlen. Wer Opfer eines Lastschrift-Betrugs geworden ist, kann die unberechtigten Lastschriften laut Verbraucherschutzorganisationen innerhalb von acht Wochen, in Betrugsfällen sogar innerhalb von 13 Monaten zurückholen.