
Bei Kommunen, Händlern und Herstellern wurden 2019 rund 947.000 Tonnen an ausgedienten Elektrogeräten abgegeben. Das entspricht einer Rücklaufquote von 44,3 Prozent, wie das Umweltbundesamt meldet. Angestrebt wird seit zwei Jahren in allen EU-Ländern jedoch eine Mindestsammelquote von 65 Prozent. Deutschland hat dieses Ziel laut Behördenangaben damit um rund 443.000 Tonnen verfehlt.
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Nach Angaben des Umweltbundesamtes sind noch immer viele Bürger nicht ausreichend darüber informiert, wo sie ihre ausgedienten Elektrogeräte entsorgen können. Neben kommunalen Sammelstellen müssen auch Elektronikmärkte zumindest Kleingeräte wie Smartphones, Toaster oder Fernbedienungen zurücknehmen, sofern ihre Verkaufsfläche mindestens 400 Quadratmeter misst. Die Geräte müssen dabei auch nicht zwingend in dem Geschäft abgegeben werden, in dem sie ursprünglich gekauft wurden.
Ist ein Elektrogerät größer als 25 Zentimeter, also beispielsweise eine Waschmaschine oder ein Fernseher, müssen Händler das Gerät auch dann annehmen, wenn ihr euch dort ein vergleichbares Neugerät kauft. Auch für Versandhändler gilt eine Rücknahmepflicht. Allerdings nur dann, wenn die gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 400 Quadratmeter umfasst.
Zum 1. Juli 2022 müssen auch Supermärkte Elektroaltgeräte annehmen, wenn sie mehrmals im Jahr Neugeräte anbieten. Das gilt allerdings nur für Supermärkte, deren Verkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter umfasst. Auch die Annahme von Altgeräten durch Onlinehändler soll vereinfacht werden.
Außerdem werden im kommenden Jahr auch Marktplatzbetreiber stärker in die Pflicht genommen. Die müssen in Zukunft dafür Sorge tragen, dass sie nur Elektrogeräte in den Umlauf bringen, die vorab vom Hersteller ordnungsgemäß bei den Behörden registriert wurden. Ein Verstoß führt zu empfindlichen Strafzahlungen. Kritiker monieren jedoch, dass die Regelung bei ausländischen Marktplätzen kaum durchzusetzen sei.
Laut Umweltbundesamt wurden 2019 insgesamt 2,9 Millionen Tonnen an Neugeräten gezählt. Im Vergleich zu 2013 entspricht das einer Zunahme von etwa 60 Prozent. Der Anstieg hat nicht zuletzt auch mit einer Gesetzesänderung zu tun. Seit 2016 fallen deutlich mehr Produkte unter die staatliche Definition von Elektrogeräten. Gleichzeitig stieg aber auch die Anzahl von Elektrogeräten pro Haushalt und die Nutzungsdauer der Geräte ging laut Bundesumweltamt ebenfalls zurück.
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