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Elon Musk wird verklagt – dieses Mal wegen des Twitter-Kaufs

Elon Musks Übernahme von Twitter war ein einziges Hin und Her – mal wollte er den Kurznachrichtendienst kaufen, dann wieder nicht, nur um den Deal am Ende dann doch durchzuziehen. Rechtliche Konsequenzen drohen ihm trotzdem.

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Das Gezerre um Elon Musks Kauf von Twitter hat ein rechtliches Nachspiel. (Bild: Jaap Arriens / Picture Alliance)

Elon Musk muss sich für sein Verhalten vor dem Kauf der Kurznachrichten­plattform Twitter vor Gericht verantworten. Das hat ein kalifornischer Bundesrichter jetzt entschieden.

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Der Klageschrift zufolge hat Musk „einen Eindruck vermittelt, der sich deutlich von der damaligen Realität unterschied“. Das bezieht sich einerseits auf Musks zwischenzeitliche Behauptung, der Deal liege auf Eis, aber auch auf dessen Einschätzungen zur Anzahl der Bots auf Twitter.

Elon Musk soll mit seinen Aussagen den Kurs manipuliert haben

Mit seinem Verhalten soll Musk es darauf angelegt haben, Unsicherheit zu schüren, um so den Aktienkurs von Twitter zum Absturz zu bringen. Der Kläger Giuseppe Pampena wirft ihm deshalb Marktmanipulation vor. Musk habe Twitter-Anteilseigner:innen „erheblich geschädigt“ und dazu gezwungen, ihre Aktien zu niedrigen Preisen zu verkaufen. Pampena ist übrigens nicht der Einzige, der gegen Musks Hin und Her gerichtlich vorgehen möchte – er wurde jedoch als „geeignetster Kläger“ ausgewählt, um seinen Fall stellvertretend für alle anderen Kläger:innen zu verhandeln.

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Richter Charles R. Breyer hat das Verfahren, das vor dem Bezirksgericht Nordkalifornien in San Francisco verhandelt werden soll, nun in einem ersten Schritt zugelassen. Die entsprechende Klage hatte Pampena bereits im Oktober 2022, als Musk Twitter tatsächlich kaufte, eingereicht. Einige Anklagepunkte wies der Richter jedoch von vornherein ab; die Investor:innen hätten in diesen Fällen nicht ausreichend dargelegt, inwiefern Aussagen von Musk falsch oder irreführend gewesen seien.

Wann es zum Prozess kommen wird, ist bisher nicht bekannt. Elon Musks Anwält:innen haben sich ebenfalls nicht zu der Angelegenheit geäußert.

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