
Ob Kryptowährungen Wertpapiere sind oder nicht, wird in den USA noch diskutiert. Die US-Börsenaufsicht SEC sieht alle Kryptowährungen jenseits von Bitcoin als Wertpapier an, auch wenn SEC-Direktor William Hinman das im Jahr 2018 noch anders sah. So reichte die SEC Ende 2020 Klage gegen Ripple ein, das als Unternehmen die Kryptowährung XRP auf den Markt gebracht hatte. Für die US-Börsenaufsicht stellt dieser Vorgang einen unregistrierten Wertpapierverkauf dar. In Belgien hat sich derweil eine Regulierungsbehörde zu Wort gemeldet und erklärt, dass Bitcoin und Ether keine Wertpapiere darstellen würden.
Wie die belgische Finanzdienstleistungs- und Marktaufsichtsbehörde (FSMA) am Donnerstag in einer Erklärung mitteilte, kämen Kryptowährungen, die „durch einen Computercode geschaffen werden“ und somit keinen Emittenten haben, nicht als Wertpapier infrage. Sie zählt entsprechend etwa die Ethereum Foundation nicht als Herausgeber von Ether. Denn der Entstehungsprozess neuer Ether verläuft zumindest etwas weniger zentralisiert. Die FSMA nannte Bitcoin und Ethereum gar explizit als Beispiel.
Hat die Einordnung in Belgien einen Einfluss auf den Ripple-Fall?
Aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte die Einordnung in Belgien allerdings keinen Einfluss auf das aktuelle Verfahren zwischen Ripple und der Börsenaufsicht in den USA haben. Einen Unterschied zwischen Ethereum und Ripple gibt es vor allem auch in der Art und Weise, wie die Kryptowährungen Umlauf gekommen sind. Bei Ethereum wurde zwar ein Teil der Coins im Voraus geschürft, allerdings übernahmen im weiteren Verlauf Miner diesen Prozess, ehe durch den Merge der Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake umgestellt wurde. Bei XRP wurden alle 100 Milliarden Coins zu Beginn produziert und Schritt für Schritt in Umlauf gebracht. Rund 50 Prozent der Coins sind weiterhin nicht im regulären Umlauf.
Die Behörde erklärte weiter, dass Krypto-Assets, die als Nicht-Wertpapiere eingestuft werden, möglicherweise anderen Gesetzen und Vorschriften unterliegen. Dies gilt jedoch nur, wenn sie eine Zahlungs- oder Austauschfunktion haben, d. h. wenn ein Unternehmen die Vermögenswerte als Tauschmittel verwendet.
Die Einstufung als Wertpapier sei zudem nicht von der verwendeten Technologie abhängig, weswegen nicht jede Kryptowährung auf Blockchain-Basis die von der Behörde genannten Bedingungen erfüllen dürfte. Damit würde auch die FSMA jeden Coin einzeln beurteilen müssen.