EU-Kommission will Verbraucherschutz bei Online-Finanzen stärken

Die EU-Kommission. (Foto: jorisvo / shutterstock)
Etwa über eine Schaltfläche auf der Website soll es Verbrauchern künftig möglich sein, Dienstleistungen aus dem Finanzsektor zu widerrufen, wie aus einer am Mittwoch von der EU-Kommission präsentierten Gesetzesinitiative hervorgeht. Versteckte Kosten und die vertraglichen Konditionen müssen demnach vor dem Kauf deutlich gemacht werden und dürfen nicht auf einer Website versteckt werden.
Anbieter sollen außerdem verständliche Informationen über die oft komplizierten Finanzverträge zur Verfügung stellen. Verbraucher sollen Fragen jederzeit stellen können, etwa über einen automatisierten Chat (Chatbot). Ist dies nicht aufschlussreich, sollen Kunden im Zweifel auch mit einem Menschen sprechen können. Halten sich Unternehmen nicht an die Regeln, müssten sie eine Strafe von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes zahlen.
Am Mittwoch stellte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni zudem eine Richtlinie vor, die Unternehmen dabei helfen soll, sich über Eigenkapitalbeiträge von Investoren statt durch Schulden zu finanzieren. Ein Anreiz dafür soll über eine Anpassung der Steuerregeln geschaffen werden, die nach Angaben der Kommission zurzeit oft die Schuldenaufnahme begünstigen. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber begrüßte den Vorschlag: „Steueranreize sollten nicht dazu führen, dass Unternehmen zu hohe Schulden aufnehmen.“ Beide Gesetzesinitiativen müssen nun von den EU-Ländern und vom Parlament verhandelt werden.
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