Jeder, der den gleichen Job ausübt, sollte das gleiche verdienen – und das ganz unabhängig vom Geschlecht. Was sich selbstverständlich anhört, ist vielerorts noch immer nicht Gesetz. Frauen, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einer Erwerbstätigkeit nachgehen, verdienen auch heute noch rund 13 Prozent weniger als ihrer männlichen Kollegen.
Um diese Lücke zu schließen, haben das Europäische Parlament und der Rat kürzlich eine Reihe neuer Regeln verabschiedet, die verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz festlegen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Union bekämpft diese Gesetzgebung auch intersektionale Diskriminierung und befasst sich mit den Rechten nicht-binärer Personen. Die neuen Regelungen haben auch weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen.
„Nicht-binäre Menschen haben das gleiche Recht auf Information wie Männer und Frauen. Ich bin stolz, dass wir mit dieser Richtlinie erstmals intersektionelle Diskriminierung in der europäischen Gesetzgebung definiert und als erschwerenden Umstand bei der Festlegung von Strafen berücksichtigt haben“, sagte Samira Rafaela vom Ausschuss für Frauenrechte und Gleichstellung der Geschlechter.
Keine Lohndiskriminierung mehr
Arbeitgeber müssen künftig sicherstellen, dass ihre Lohnstrukturen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede zwischen Arbeitnehmern widerspiegeln, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Das umfasst nicht nur Gehälter, sondern auch jegliche Art anderer Zuwendungen wie Prämien oder Reisekosten.
Vollständige Lohntransparenz
Unternehmen müssen Arbeitssuchenden entweder in der Stellenbeschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne offener Stellen zur Verfügung stellen. Dabei haben Arbeitnehmer Anspruch auf Informationen über ihr individuelles und das durchschnittliche Lohnniveau – aufgeschlüsselt nach Geschlecht, für gleichwertige Arbeit.
Mehr Gerechtigkeit für die Mitarbeiter
Die Beweislast bei Lohnstreitigkeiten liegt künftig nicht mehr beim Arbeitnehmer. Stattdessen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt. Mitarbeiter, die nachweislich unter geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung gelitten haben, können eine Entschädigung fordern.
Berichtspflicht
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen jährlich über ihren geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berichten. Bei einer Mitarbeiterzahl zwischen 150 und 249 fällt die Pflicht in einen Zeitraum von drei Jahren. Hat das Unternehmen zwischen 100 und 149 Angestellte, muss nur alle acht Jahre von den Ungleichheiten in der Lohnstruktur berichtet werden. Sollte die Lücke zwischen den Geschlechtern mehr als fünf Prozent betragen, müssen Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Lohnbewertung durchführen.
Strafen
Arbeitgeber, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen rechnen. Das kann von empfindlichen Geldstrafen bis hin zum vollständigen Entzug öffentlicher Leistungen gehen.
Die neuen Regeln treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Kleinere Unternehmen haben zunächst weniger Verpflichtungen als große Konzerne und erhalten mehr Unterstützung von den jeweiligen Mitgliedstaaten.
„Diese Gesetzgebung macht deutlich, dass wir keinerlei Art von geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung in der EU akzeptieren“, sagte Kira Marie Peter-Hansen vom Ausschuss für Beschäftigung und Soziales. „In der Vergangenheit wurde die Arbeit von Frauen unterbewertet und unterbezahlt, und mit dieser Richtlinie unternehmen wir einen wichtigen Schritt, um gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit sicherzustellen. Ich bin sehr stolz darauf, dass es dem Parlament gelungen ist, den Wirkungskreis zu erweitern, die Rolle der Sozialpartner zu stärken und starke individuelle und kollektive Rechte zu gewährleisten.“
Dass die Gender-Pay-Gap angeblich so groß wäre, wurde u.a. hier zerlegt: https://www.youtube.com/watch?v=pYWSoI6absU – von einer Frau…
Das aber bei männl. Managern ein sehr kleiner Prozentsatz der größten Männer massiv überrepräsentiert ist, ist scheißegal. Und das ist insb. ggü. unterdurchschn. großen Männern diskriminierend :-(
notting
Als Unternehmer freut es mich natürlich, wenn ich eine Top-Arbeitskraft günstiger bekomme … Egal ob Mann oder Frau oder Divers. Darum wird beim Vor- bzw. Einstellungsgespräch ja auch gleich um das Gehalt verhandelt. Wer gut verhandelt, verdient gut. Wer schlecht verhandelt, verdient nicht so gut. Vielleicht haben Männer bisher einfach nur besser verhandelt als Frauen? Was wird denn nun aus diesen Verhandlungen? Dürfen die überhaupt noch stattfinden? Und was bedeutet es, Gleiches Gehalt für Mann und Frau, wenn sie sich auf den gleichen Job bewerben? Möglicherweise hat der Mann zu seinen jobrelevanten Fähigkeiten noch zusätzliches Know-How, die ich im Unternehmen einsetzen kann. Deshalb würde ich ihm auch mehr Geld geben als der Frau, die nur ihre Pflichtarbeit mscht. umgekehrt natürlich genauso. Aber das scheint mir noch absolut unklar. Vor allem muss man sich jetzt als Arbeitsgeber wieder mit neuen bürokratischen Gegebenheiten herumschlagen. Ich verstehe leider nicht, warum man solche Angelegenheiten einfach nicht den Markt entscheiden lässt? Ich verstehe nicht, warum sich die Politik immer weiter in marktwirtschaftliche Bereiche einmischt. Und wenn es Unternehmen gibt, die nur aus männlichen Mitarbeitern besteht… Solange sie die deutsche Wirtschaft voranbringen … Ich verstehe dieses „Problem“ nicht. Frauen können doch auch ihr eigenes Nur-Frauen-Business aufmachen. Aber solche Regeln kosten nur wieder unnötig Zeit und Geld. Ich denke, dass es langsam Zeit wird, ebenfalls die Abwanderung ins Ausland anzugehen. Schade eigentlich.
Wir regulieren uns zu Tode. Wir haben schon genügend Gesetze in diese Richtung, noch mehr führt nur zu höheren Kosten, vielen Gerichtsprozessen und unfairen Löhnen – weil man als Unternehmen Shitstorms und ständige Prozesse vermeiden will – selbst wenn man sie gewinnt, kosten sie irre viel Zeit und Nerven.