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Krypto-Sanktionen: Europäische Union beschränkt russische Wallets auf 10.000 Euro

Die EU-Kommission hat neue Grenzen für die Verwahrung russischer Krypto-Einlagen durch EU-Dienstleister festgelegt. Damit dürfen Einzahlungen aus Russland den Wert von 10.000 Euro nicht überschreiten.

1 Min. Lesezeit
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Sitz der EU-Kommission in Brüssel. (Foto: symbiot / Shutterstock)

Ab sofort gilt eine neue Regelung für alle in der EU operierenden Unternehmen, die Wallet-, Konto- oder Verwahrungsdienste anbieten und damit wohl für alle Kryptobörsen, Broker und Handelsplattformen. Die neuen Regeln sind im Amtsblatt der Europäischen Union unter dem Abschnitt 2022/576 formuliert.

Russische Wallets auf 10.000 Euro beschränkt

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Damit ist es den betroffenen Dienstleistern untersagt, Einlagen anzunehmen, die den Wert von 10.000 Euro überschreiten, sofern die Einzahlenden „russische Staatsangehörige oder natürliche Personen mit Wohnsitz in Russland sowie juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland“ sind.

Auf diese Weise will die EU Russland von „Krypto-Vermögensdienstleistungen von hohem Wert“ abschneiden. Das sei angesichts des „Ernsts der Lage“ in der von Russland völkerrechtswidrig überfallenen Ukraine „angemessen“.

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Weitere neue Beschränkungen im Papier enthalten

Neben den Kryptobeschränkungen hat die EU neue Grenzen für Einlagen in Nicht-Kryptowährungen aufgestellt. Danach ist es Kreditinstituten mit Sitz in der EU verboten, Einlagen von russischen Unternehmen anzunehmen, wenn der Gesamtwert der Einlage über 100.000 Euro liegt.

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Des Weiteren schließen die neuen Regelungen vier russische Banken aus der EU aus. Zudem wird Russland von der Teilnahme an Beschaffungsverfahren ausgeschlossen. Verschiedene europäische Banknoten und Wertpapiere dürfen nicht mehr nach Russland ausgeführt werden. Auch verschiedene nicht finanzielle Beschränkungen finden sich im neuesten Sanktionspaket, darunter Transport-, Einfuhr- und Ausfuhrverbote.

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