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EU-Verordnung: Diese acht Assistenzsysteme werden Pflicht in Neuwagen

Big brother oder Unfallverhinderer? In zwei Jahren dürfen Fahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn sie über einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten und einige andere Assistenzsysteme verfügen. Insgesamt acht Elemente sind vorgesehen.

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Weniger Unfälle dank Fahrassistenzsystemen? (Foto: beton studio / Shutterstock)

Ein „Intelligenter Geschwindigkeits-Assistent“, kurz ISA, ist vielleicht bald das, was vor vielen Jahrzehnten der Sicherheitsgurt war: verpflichtendes Element, über das gestritten wird, aber das die Zahl der Unfälle reduzieren helfen soll. Denn zum 6. Juli ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die verschiedene Sicherheitsregeln und Fahrzeug-Features beihnaltet. Assistenzsysteme wie ein Geschwindigkeitsassistent, Notbremsassistent, Spurhalteassistent oder Rückfahrassistent werden damit verpflichtend bei Neuwagen. Verabschiedet wurde dies im Rahmen einer EU-Verordnung (2019/2144) – doch zum 6. Juli 2024 werden die genannten Lösungen im Rahmen der „allgemeinen Fahrzeugsicherheit“ nach einer zweijährigen Übergangszeit, die diese Woche begonnen hat, verpflichtend . Ab dann dürfen Neuwagen, die nicht über die genannten Tools verfügen, innerhalb der EU und insbesondere in Deutschland nicht mehr zugelassen werden. Das betrifft übrigens nicht nur Pkw, sondern auch Lkw, Transporter und Busse.

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Anders als bei Lösungen für autonomes oder teilautonomes Fahren geht es hierbei aber lediglich um Assistenzsysteme, die der Person auf dem Fahrersitz weiterhin die volle Kontrolle über das Fahrzeug ermöglichen, wobei sich das jeweilige System sogar deaktiviert werden kann. Ob das sinnvoll ist und wie Versicherungen in Zukunft damit umgehen, wenn dieser Sachverhalt bei einem Unfall festgestellt wird, ist unklar. Datenschützer:innen hatten hier bereits im Vorfeld der Verabschiedung der Richtlinie Kritik geübt. Das verwundert wenig, denn einige der Sensoren und Assistenzsysteme dürften vielen Autofahrer:innen, die es nicht so genau nehmen, nicht gefallen. Besonders umstritten ist die Tempoüberwachung, die mit entsprechenden Karten ausgestattet sein wird und Verkehrszeichen erkennt. Ob das bereits mit heutiger Technik jederzeit fehlerfrei funktioniert, ist ebenfalls strittig.

Acht Funktionen bei Fahrassistenzsystemen geplant

Laut der EU-Typengenehmigungsverordnung sind folgende Fahrassistenzsysteme für Pkw und Kleintransporter vorgesehen: Ein Notbremsassistent, der Hindernisse erkennt, sowie ein Notbremslicht mit pulsierenden Bremslichtern bei starkem Bremsen, außerdem ein Notfall-Spurhalteassistent, der mit Hilfe bildverarbeitender Lösungen und Sensoren den Verlauf der Fahrspur erfasst. Außerdem müssen Autos einen intelligenten Geschwindigkeitsassistent und einen Rückfahrassistenten bieten. Besonders umstritten im Hinblick auf den Datenschutz ist der Müdigkeitswarnassistent, wobei die verarbeiteten Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Vorgesehen ist außerdem eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung für unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall sowie eine Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung alkoholempfindlicher Wegfahrsperren.

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Autobauer wählen aus einer von vier Lösungen, die die EU etwas sperrig mit „kaskadierte akustische Warnung, kaskadierte vibrierende Warnung, haptische Rückmeldung über das Gaspedal sowie Geschwindigkeitskontrollfunktion“ benennt. Möglicherweise werden auch unterschiedliche Warlösungen verbaut, von denen der Fahrer oder die Fahrerin das für ihn oder sie Passende auswählt.

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Die besagte Zulassungsverordnung betrifft freilich nur Neuwagen, sodass in den Wochen davor wahrscheinlich noch eine Art Sonderkonjunktur stattfinden wird, wenn Hersteller die Lager räumen und Kund:innen unbedingt ein Auto ohne die genannten Tools erhalten wollen.

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MS

Einen gerichtsverwertbaren Unfalldatenschreiber halte ich auf jeden Fall für zweckmäßig, um bei strittigen Unfallursachen zumindest seine Unschuld nachweisen zu können.

Möglicherweise würde ein zusätzliches Zugriffsrecht für die Polizei bei massiven Verkehrsverstößen mit Unfallfolge und Personenschaden den einen oder anderen Fahrzeuglenker seinen Fahrstil überdenken lassen.

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