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Ausnahmen für Promis: Facebooks Regeln gelten nicht für alle

Für Prominente gelten auf Facebook bisweilen andere Regeln. Das zeigt ein aktueller Medienbericht.

2 Min.
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Facebook erneut in der Kritik. (Foto: Lloyd Carr / Shutterstock.com)

Ausgewählte Prominente, Politiker und Journalisten können auf Facebook Inhalte teilen, ohne von den sonst üblichen Moderationsmechanismen des sozialen Netzwerks betroffen zu sein. Das geht aus einem Bericht des Wall Street Journals hervor. Das zugrundeliegende Programm namens XCheck beziehungsweise Cross Check sollte ursprünglich dazu dienen, übereilte Löschungen bei Konten bekannter Persönlichkeiten zu verhindern. Laut Wall Street Journal stehen einige Nutzer:innen jedoch auf einer Art „weißen Liste“ und sollen dadurch ohne Einschränkungen Inhalte teilen können, die eigentlich gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen.

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Als Beispiel für einen solchen Fall nennt das Wall Street Journal einen Beitrag des Profifußballers Neymar. Der hatte 2019 Nacktfotos einer Frau auf Facebook geteilt, die ihm Vergewaltigung vorgeworfen hatte. Dieser Beitrag wurde von mehreren Zehnmillionen Menschen gesehen, bevor er von Facebook entfernt wurde. Seinen Account durfte Neymar behalten und XCheck soll für mehr als einen Tag verhindert haben, dass Moderator:innen den Inhalt offline nehmen. Gleichzeitig hat Facebook in der Vergangenheit immer wieder Nutzer:innen nur deswegen gesperrt, weil sie Kunstwerke geteilt haben, die Nacktheit darstellten. 2013 wurde beispielsweise die Facebook-Seite des Pariser Museums Jeu de Paume für 24 Stunden gesperrt, weil das Museum ein Nacktfoto der Fotografin Laure Albin Guillot geteilt hatte.

Interner Facebook-Bericht: „Wir tun nicht wirklich das, was wir öffentlich behaupten“

Das Wall Street Journal zitiert aus einem internen Bericht aus dem Jahr 2019, in dem das XCheck-Programm als „Vertrauensbruch“ gegenüber den Nutzer:innen bezeichnet wurde. „Im Gegensatz zu den übrigen Mitgliedern unserer Community können diese Menschen unsere Regeln ohne Konsequenzen verletzen“, heißt es in dem Bericht. Später soll es Versuche gegeben haben, das XCheck-Programm einzuschränken. Bis 2020 sollen jedoch mindestens 5,8 Millionen Menschen von dem Programm geschützt worden sein.

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Laut dem Bericht des Wall Street Journals hat Facebook auch das 2019 als unabhängige Kontrollinstanz ins Leben gerufene Oversight Board über das XCheck-Programm in die Irre geführt. In einer schriftlichen Erklärung an das Gremium erklärte der Konzern, dass XCheck nur bei „einer kleinen Anzahl an Entscheidungen“ genutzt wurde. Ein Datenwissenschaftler von Facebook drückte es in einem internen Memo hingegen so aus: „Facebook macht routinemäßig Ausnahmen für mächtige Akteure.“

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Facebook gesteht Fehler ein – und kritisiert das Wall Street Journal

Der für PR-Fragen zuständige Facebook-Manager Andy Stone hat mit einer Reihe von Tweets auf den Bericht des Wall Street Journals reagiert. Darin räumt Stone auch Fehler ein und erklärt, dass das System nicht perfekt sei und der Konzern an Verbesserungen arbeite. „Letztendlich steht im Mittelpunkt dieser Geschichte die Analyse von Facebook selbst, dass wir das Programm verbessern müssen“, so Stone.

Gleichzeitig kritisiert Stone einige Passagen des Artikels. „Die Berichterstattung des Journals deutet auch darauf hin, dass wir klargemacht hätten, dass die Politiker auf der Plattform frei sprechen können“, so Stone. „Aber seit 2019, als wir selbst dafür geworben haben, dass das Unternehmen diesen Ansatz für die Rede von Politikern wählen würde, gab es buchstäblich Hunderte von Nachrichten, die unseren Ansatz kritisierten.“

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Außerdem verwehrt sich Stone gegen den Eindruck, das XCheck-Programm sei ein Geheimnis gewesen. Der Manager verweist in diesem Zusammenhang auf einen Blogbeitrag aus dem Jahr 2018. Darin heißt es über das Programm: „Es gibt keinen besonderen Schutz für irgendeine Gruppe – weder für die rechte noch für die linke. ‚Cross Check‘ bedeutet lediglich, dass einige Inhalte von bestimmten Seiten oder Profilen einer zweiten Prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass wir unsere Richtlinien korrekt angewendet haben.“

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