Die deutsche Smartphonebank N26 ist schon länger im Visier der deutschen Finanzaufsicht Bafin. Im April war bekannt geworden, dass die Bafin bei dem Vorzeige-Startup „zahlreiche Mängel“ festgestellt hatte, die N26 schnellstmöglich abstellen müsse. Das ist offenbar bisher nicht in vollem Umfang geschehen, wie eine auf der Bafin-Website veröffentlichte Anordnung zeigt. Darin geht es um die „Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.
Bafin ordnet für N26 mehrere Maßnahmen an
Laut der Anordnung muss N26 mehrere Maßnahmen innerhalb einer nicht veröffentlichten, aber festgelegten Frist umsetzen, etwa Rückstände im EDV-Monitoring abarbeiten, Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen und eine Reihe Bestandskunden neu identifizieren. Darüber hinaus mahnt die Bafin im Rahmen der Anordnung an, dass N26 „eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen“ habe.
Dass die Bafin die Anordnung auf ihrer Website veröffentlicht hat, begründet die Behörde mit § 57 Geldwäschegesetz („Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“). Darin heißt es: „Die Aufsichtsbehörden haben bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldentscheidungen, die sie wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz oder die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen verhängt haben, nach Unterrichtung des Adressaten der Maßnahme oder Bußgeldentscheidung auf ihrer Internetseite bekannt zu machen.“
Branchenbeobachter Heinz-Roger Dohms (Finanz-Szene.de) wertet die Veröffentlichung in einem Beitrag dennoch zumindest als Indiz dafür, „dass der Bonner Behörde im Umgang mit N26 … die Hutschnur geplatzt ist“. Schließlich habe N26-Chef Valentin Stalf nach dem Bekanntwerden der Bafin-Vorwürfe Besserung gelobt. „Wir nehmen die Ergebnisse jeder Kontrolle sehr ernst und setzen Verbesserungsvorschläge so schnell wie möglich um“, hieß es etwa im April in einem N26-Statement zu der Bafin-Prüfung. Stalf zufolge seien viele der von der Bafin geforderten Änderungen schon angegangen oder umgesetzt worden sein. Das scheint die Bafin allerdings etwas anders zu sehen.
N26 zu Bafin-Anordnung: „Kein Grund zur Sorge“
N26 zufolge gibt es trotz der Bafin-Anordnung aber keinen Grund zur Sorge, wie es in einer ersten Reaktion des Fintechs heißt. Die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche und Finanzkriminalität habe für N26 höchste Priorität. Die notwendigen Maßnahmen und Fristen zur Umsetzung seien schon im Vorfeld eng mit der Bafin abgestimmt worden.
Derzeit würden etwa „mit Hochdruck sämtliche noch unbearbeitete Fälle von Transaktionen ab[gearbeitet], die von unseren Systemen als unregelmäßig oder auffällig identifiziert wurden“, schreibt N26. 90 Prozent dieser Fälle seien schon bearbeitet worden, der Rest werde bis Ende nächster Woche finalisiert. Wo notwendig will N26 zudem eine erneute Identitätsverifizierung von Kunden durchführen. Und: „Das Team zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität haben wir massiv ausgebaut“.
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