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Vorstände und Aufsichtsräte: Frauenquote in Börsenunternehmen steigt kontinuierlich

Der Frauenanteil wächst in Vorständen und Aufsichtsräten in 160 börsennotierten Unternehmen stetig. Bei den Aufsichtsräten liegt er im März 2023 bei 34,3 Prozent.

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In börsennotierten Unternehmen steigt der Frauenanteil. (Foto: fizkes / shutterstock)


Bei 160 Unternehmen in Dax, MDax und SDax steigt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten und Vorständen kontinuierlich. Im März 2023 liegt der Frauenanteil in den Vorständen bei 17,1 Prozent und in den Aufsichtsräten bei 34,3 Prozent. Das vermeldet die Allbright-Stiftung.

Vorstände: Mehr Frauen vor allem in Dax 40 und SDax

In den Vorständen liegt die Quote im März 2023 bei 17,1 Prozent. Hier gab es einen Anstieg von 2,9 Prozent seit September 2022. Den höchsten Frauenanteil haben die Unternehmen im Dax 40 mit 23,3 Prozent, der Anteil ist im letzten halben Jahr um 3,1 Prozent gewachsen.

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Den höchsten Anstieg verzeichnen die Unternehmen in SDax von 3,6 Prozent auf 14 Prozent. Die Quote in MDax-Unternehmen ist um 1,5 Prozent auf 12,8 Prozent gestiegen.

Grafik mit den im Text beschriebenen Zahlen

Wachstum des Frauenanteils: Teils langsam, aber stetig. (Grafik: Allbright-Stiftung)

Aufsichtsräte: Wachstum – bis auf SDax-Unternehmen

In den Aufsichtsräten liegt der Anteil an Frauen durchschnittlich bei 34,3 Prozent, es gab eine kleine Steigerung von 0,2 Prozent in den vergangenen sechs Monaten. In den Unternehmen in Dax 40 gab es ein Wachstum von einem halben Prozent auf 37,1 Prozent. In MDax-Unternehmen stieg die Frauenquote mit einem Wachstum von 0,9 Prozent auf 34 Prozent. In Aufsichtsräten von SDax-Unternehmen ist der einzige Rückgang zu verzeichnen: Der Frauenanteil sank um 1,1 Prozent auf 31,7 Prozent.

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Frauenquote in Deutschland

Im August 2021 trat das Zweite Führungspositionengesetz in Kraft, das auf dem Ersten Führunspositionengesetz von 2015 aufbaut. Dabei wurde unter anderem festgelegt, dass die Zielsetzung Null begründet werden muss und ein Mindestbeteiligungsgebot gilt. Letzteres besagt, dass bei einem mindestens dreiköpfigen Vorstand eines Unternehmens, das sowohl börsennotiert als auch paritätisch mitbestimmt ist, mindestens eine Frau und ein Mann besetzt sein muss. Personen in der Geschäftsleitung muss zudem eine „Auszeit“ ermöglicht werden, beispielsweise bei Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit oder Pflege von Familienangehörigen. Auch im öffentlichen Dienst und Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes wurden die Ansprüche verschärft.

Im Ersten Führunsgpositionengesetz von 2015 wurde die Geschlechterquote von 30 Prozent für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen festgelegt. Privatwirtschaftliche Unternehmen, die entweder börsennotiert oder paritätisch mitbestimmt werden, wurden dadurch verpflichtet, eine Zielstellung für den Frauenanteil anzugeben.

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Seit dem 27. Dezember 2022 gilt zudem die neue EU-Richtlinie des Europäischen Parlaments. Sie schreibt vor, dass bis 2026 das unterrepräsentierte Geschlecht in Unternehmen mindestens 40 Prozent der nicht-geschäftsführenden Direktor:innen/Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise 33 Prozent aller Mitglieder der Leitungsorgane stellen muss. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Mitgliedsstaaten sichergehen, die Richtlinie im nationalen Recht umsetzen.

Allbright-Stiftung: Für die Begabtesten, gegen eine homogene Masse

Die gemeinnützige Allbright-Stiftung setzt sich für mehr Frauen und Diversität im Management durch gleiche Karrierechancen für Frauen und Männer ein. Führungspositionen sollen mit den begabtesten Personen besetzt werden, nicht denen, die der homogenen Gruppe entsprechen.

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