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5 Milliarden Dollar bei FTX sichergestellt – Gläubiger dürfen hoffen

Wertpapiere im Wert von fünf Milliarden US-Dollar sowie der Verkauf von Unternehmensteilen sollen Zahlungen ermöglichen. Europäische Anleger könnten jedoch mit einer Extra-Hürde konfrontiert sein.

Von Hannah Klaiber
1 Min. Lesezeit
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Kaufen oder verkaufen? Das ist seit einigen Monaten keine Frage mehr bei der insolventen Kryptobörse FTX. (Bild: Shutterstock/Sergei Elagin)

Ein kleiner Hoffnungsschimmer für Anleger der insolventen Kryptobörse FTX: Ein Anwalt des Unternehmens sagte vor einem US-Insolvenzgericht in Delaware, es seien Bargeld, liquide Kryptowährung und liquide Wertpapiere im Volumen von insgesamt 4,64 Milliarden US-Dollar sichergestellt worden. Zudem sei der Verkauf von Unternehmensteilen mit einem Buchwert von weiteren 4,6 Milliarden Dollar avisiert.

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Welcher Prozentsatz der Forderungen erfüllt werden kann, bleibt unklar

Auf Bitten von Ex-FTX-Chef Sam Bankman-Fried waren bereits Ende vergangenen Jahres Kryptowährungen im Wert von 3,5 Milliarden Dollar sichergestellt worden. Das Unternehmen hatte im November 2022 Insolvenz angemeldet, Bankman-Fried war im darauffolgenden Monat von der US-Börsenaufsicht SEC wegen Betrugs angeklagt worden. Die Behörde beschuldigt den 30-Jährigen, Investoren mit falschen Versprechen in die Irre geführt und deren Gelder veruntreut zu haben.

Aktuell könnten noch keine Aussagen darüber getroffen werden, welche Summe FTX aufbringen muss, um seine früheren Kunden zu entschädigen, berichtet das Manager Magazin. Welcher Prozentsatz ihrer Forderungen bedient werden könnte, steht also noch in den Sternen.

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Nachteil für europäische FTX-Geschädigte

Wie das Portal BTC-Echo berichtet, könnten europäische FTX-Geschädigte einen Nachteil beim Anspruch auf Entschädigung haben. Da das Verfahren in einem Drittstaat stattfinde, sei die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) nicht anwendbar, zitiert das Portal den Insolvenzrechtsexperten Dominik Skauradszun. Zwar sei für das Insolvenzrecht zunächst unerheblich, woher der Geschädigte stamme. Die Anleger seien nach dem weltweit anerkannten Prinzip der Gläubigergleichbehandlung gleichzubehandeln. „Der Unterschied ist jedoch, dass ein FTX-Anleger in den USA einfach herausfinden kann, wie das Insolvenzrecht in Delaware funktioniert. Europäische Anleger haben es da schwerer, weil man diese Frage hierzulande nicht so leicht klären lassen kann, das Einkaufen dieser Auskunft teuer ist und man dann schauen muss, ob sich der Mehraufwand im Verhältnis zum Wert ihrer Kryptowerte lohnt.“

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