Über Geld spricht man nicht, heißt es im Volksmund. Und über das Gehalt schon gar nicht, werden viele Arbeitgeber jetzt hinzufügen. Tatsächlich gibt es im Arbeitsumfeld viele unternehmensbezogene Informationen, die nicht nach draußen gelangen sollen und somit einer Verschwiegenheitsklausel unterliegen – darunter fallen etwa Geschäftsgeheimnisse über Herstellungsprozesse. In einigen Arbeitsverträgen findet sich auch ein Absatz, der den internen Austausch über Gehalt oder Lohn verbietet. Doch ist die Vergütung tatsächlich so sensibel und darf mit einer Vertragsklausel zum großen Tabu erklärt werden? Dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern untersagen, untereinander über ihr Einkommen zu sprechen?
Mitarbeiter dürfen über das Gehalt sprechen – mit wenigen Ausnahmen
Grundsätzlich seien derartige Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam, sagt Benjamin Karcher, Associate der Anwaltskanzlei Bird & Bird gegenüber t3n. Begründet wird das unter anderem damit, dass Arbeitnehmer in der Lage sein sollen, sich auch über Gehälter auszutauschen und sie somit einzuordnen. „Wären derartige Gespräche verboten, hätte der Arbeitnehmer kein erfolgversprechendes Mittel, etwaige Ansprüche wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Rahmen der Lohngestaltung festzustellen und geltend zu machen“, erklärt der Jurist weiter. Trotzdem gäbe es Ausnahmen, in denen ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern eine Verschwiegenheit einfordern kann.
„Gehaltsdaten können in Einzelfällen ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis sein.“
„Gehaltsdaten können in Einzelfällen durchaus ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Konkurrenz durch deren Kenntnis ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit steigern könnte“, erklärt Benjamin Karcher. Das umfasse in der Regel die Veröffentlichung einer Summe von Gehaltsdaten beziehungsweise einer gesamten und geheimen Gehaltsstruktur. Auch über das Einkommen von hoch qualifizierten Führungskräften sollten Mitarbeiter nicht reden. Eine besondere Verschwiegenheitsstufe gilt zudem für Personaler und Betriebsräte. „Insbesondere infolge des Datenschutzes ist es diesen Personen verwehrt, über Gehaltsdaten zu sprechen, welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.“
Als Grundlage dient dafür die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern. (Az.: 2 Sa 237/09). Die Richter haben eine Klausel für unwirksam erachtet, die einen Arbeitnehmer verpflichtete, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln – auch gegenüber anderen Kollegen. Der Mitarbeiter hatte zuvor mit einem Kollegen sein Gehalt verglichen und dafür prompt eine Abmahnung vom Vorgesetzten erhalten. Zu Unrecht, meinten die Landesarbeitsrichter. Die Abmahnung musste wieder aus der Personalakte entfernt werden, da die gesamte Vertragsklausel unwirksam war. Eine höchstrichterliche Klärung seitens des Bundesarbeitsgerichtes gibt es bislang nicht.
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Ich finde ab 60.000 lebt es sich schon ganz gut. Wenn ich aber die Entwicklung der Mieten in München ansehe, reicht das leider auch bald nicht mehr. Problem dabei ist, dass hier halt der Einzelhandelsverkäufer mit der Ingenieurin bei BMW konkurriert und so geringer verdienende immer mehr aus der Stadt gedrängt werden bzw. nur noch für die Miete arbeiten. Auch Studienabgänger und Doktoranden sind hier regelmäßig am abk***en, bis Sie eine bezahlbare 1-Zimmer Wohnung finden.
Wer will den an normalen Leuten überhaupt noch in München wohnen?