Gerichtsurteil: Nintendo muss Widerrufsrecht bei Switch-Spielen im eShop ändern
Wann gilt das 14-tägige Widerrufsrecht bei Onlinekäufen? Um diese Frage ging ein Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und der europäischen Niederlassung von Nintendo, den Ende Oktober 2021 das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden hat.
Die Richter haben in ihrem Urteil die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) bestätigt, dass die übliche zweiwöchige Frist auch dann gilt, wenn der Kunde unmittelbar nach dem Kauf einen Preload durchführen kann.
Konkret ging es darum, dass im E-Shop von Nintendo ein noch nicht veröffentlichtes Game schon auf die Switch heruntergeladen werden konnte. Sogar das Symbol war dann im Menü sichtbar. Die Vorbesteller konnten allerdings noch nicht spielen. Aber auch eine Möglichkeit zur fristgerechten Rückgabe war nicht vorgesehen.
Das war nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht zulässig, weil der Download noch kein nutzbares Spiel enthielt. Nintendo hat auf weitere Rechtsmittel verzichtet und die erforderlichen Änderungen bereits in seinem Onlineshop durchgeführt.
Verfahren ging von Norwegen aus
Das Verfahren war ursprünglich 2018 von der norwegischen Verbraucherschutzorganisation Forbrukerrådet angestrengt worden. Später hatte das deutsche Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den vzbv mit der weiteren Rechtsdurchsetzung betraut, weil sich die europäische Zentrale von Nintendo in der Nähe von Frankfurt befindet.
Eigentlich gilt das Urteil nur für Norwegen. Allerdings entspreche die Rechtslage in dem Land „aufgrund der erfolgten Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der in den EU-Mitgliedsstaaten“, merkt der vzbv in seiner offiziellen Pressemitteilung an. Nintendo hat sich bislang nicht öffentlich zu dem Urteil geäußert.
Autor des Artikels ist Peter Steinlechner.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team